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Die Krisenjahre der letzten Jahre haben Lücken im Bereich Robustheit und Anpassungsfähigkeit insbesondere auf der Gemeindeebene deutlich aufgezeigt.
Von Peter Biwald, Karoline Mitterer
Eine stärker krisenfeste Ausrichtung des Finanzausgleichs könnte dazu beitragen, dass einerseits Krisen im Rahmen der eigenen Gemeindeautonomie besser abgefedert werden können, andererseits mittelfristig die Finanzierbarkeit der Aufgaben, welche der jeweiligen Ebene zugeordnet sind, abgesichert ist. Konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Gemeindefinanzierung können sein:
• Evaluierung des vertikalen Finanzausgleichs unter Berücksichtigung der Ertragsanteile sowie der intragovernmentalen Transfers (z.B. Reduktion des sekundären und tertiären Finanzausgleichs zugunsten des primären Finanzausgleichs)
• Dynamische Ausrichtung der Verteilungsschlüssel im Finanzausgleich – etwa laufende Anpassung bei Aufgabenveränderungen (z.B. dynamische Entwicklungen Bildung, Gesundheit, Pflege)
• Stärkung der Abgabenautonomie
• Verstärkte Anreize für Gemeindekooperationen und -fusionen zur Effizienzsteigerung
Ermöglichen von Klimaschutz und Klimawandelanpassung. Um die Klimaziele zu erreichen, ist bei allen drei Gebietskörperschaftsebenen ein hoher Investitionsbedarf gegeben sowie ein aufeinander abgestimmtes Agieren notwendig. Jedenfalls gilt es Strafzahlungen abzuwenden, welche bei Nichterreichen der Zielsetzungen drohen.
Die Themen Klimaschutz und Klimawandelanpassung sollten daher deutlich stärker im Finanzausgleich integriert werden:
• Einrichten eines Klimainvestitionsfonds für die Kommunal- und Länderebene, um Maßnahmen in Klimaschutz und Klimawandelanpassung zu ermöglichen. Mögliches Vorbild könnte der Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds sein.
• Einrichten eines Stadtregionalfonds zur Finanzierung des städtischen und stadtregionalen öffentlichen Verkehrs
• Durchleuchten der Finanzausgleichsregelungen, inwieweit diese förderlich für Klimaschutz und Klimawandelanpassung sind (z.B. Ökologisierung von Gemeindeabgaben; Streichen von Instrumenten, welche dem Klimaschutz hinderlich sind)
• Verbesserung der Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaftsebenen sowie zwischen Aufgabenbereichen
Finanzierung von Pflege und Gesundheit absichern. Die Finanzierung von Pflege und Gesundheit ist komplex und es ist für die Zukunft von deutlich dynamischen Entwicklungen auszugehen. Gemeinden finanzieren nicht unwesentliche Teile mit, haben jedoch keine entsprechenden Mitspracherechte. Die Ko-Finanzierungsverpflichtungen der Gemeinden bei Pflege und Gesundheit höhlen die Gemeindebudgets auf mittlere Sicht immer mehr aus. Sowohl für die Landes- als auch auf Gemeindeebene wäre eine mittelfristige Absicherung der Finanzierbarkeit von Pflege und Gesundheit von hoher Bedeutung.
Hier bedarf es einerseits der bereits oben angesprochene Dynamisierung – und damit Anerkennung der dynamischen Entwicklungen im Finanzausgleich. Andererseits sind entsprechende Strukturreformen sowie langfristige Lösungen zur Absicherung der Finanzierbarkeit von Pflege und Gesundheit erforderlich.
Absicherung der Finanzierbarkeit der Daseinsvorsorge. Im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge zeigen sich strukturelle Probleme, welche zu einer schleichenden Verschlechterung der Finanzierungsbasis der kommunalen Daseinsvorsoge führt. Zu nennen sind insbesondere eine Verschiebung der Nutzer- zur Steuerfinanzierung (z.B. Einführung Gratis-Kindergarten, Klimaticket) sowie eine immer stärkere Belastung durch Ko-Finanzierungen im Bereich Soziales und Gesundheit.
Um die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge mittelfristig abzusichern, stehen folgende Reformen im Mittelpunkt:
• Einnahmenpotenziale stärken (z.B. den Rechtsrahmen für Gebühren österreichweit einheitlich umsetzen, Grundsteuerreform)
• Kompetenzbereinigungen und Effizienzsteigerungen (z.B. Ganztagsschulen: pädagogisches Personal in einer Hand)
• Finanzielle Spielräume erhöhen (z.B. Transferreform, Investitionsprogramme)
Umsetzung der Grundsteuerreform. Eine Reform der Grundsteuer ist ein wichtiger Aspekt zur Absicherung und Stärkung der kommunalen Abgabenautonomie. Zusätzlich könnten bei entsprechender Ausgestaltung auch ökologische Aspekte berücksichtigt werden.
Für eine Grundsteuerreform ist folgendes erforderlich:
• Erstellen eines Grundsteuerreformmodells, welches jedoch gegenüber bisherigen Vorschlägen deutlich einfacher administrativ anzuwenden ist. Dieses könnte sich an Flächenmodellen zuzüglich einer Wertkomponente orientieren. Vorteil wäre ein vergleichsweise einfach umzusetzendes Modell.
• Berücksichtigung von ökologischen Aspekten bei der Neugestaltung (z.B. Einführung einer Grundsteuer C auf unbebaute Baugrundstücke)
Die Finanzausgleichsverhandlungen haben im Jänner 2023 begonnen, die Ergebnisse sollen bis zum Spätsommer/Frühherbst 2023 vorliegen, sodass der neue Finanzausgleich mit 1.1.2024 in Kraft treten kann.
Weitere Informationen:
Das KDZ beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit Fragen zum Finanzausgleich.
Wir informieren Sie laufend zu aktuellen Themen des Finanzausgleichs unter:
www.kdz.eu/de/fag2024