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Gesunkene Spielräume zur Finanzierung kommunaler Vorhaben

Die Investitionsspielräume werden gemäß der aktuellen Gemeindefinanzprognose in den nächsten Jahren um rund ein Drittel unter jenen der Vorkrisenjahre liegen, wenn nicht noch gegengesteuert wird. Insbesondere in den wichtigen Zukunftsbereichen Klimaschutz und Kindergarten ist damit ein Investitionsrückstau zu befürchten.
Umso wichtiger ist es, dass dies in den aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen thematisiert wird.
von Peter Biwald, Karoline Mitterer – KDZ

Mittelfristig geringere Finanzierungsspielräume. Das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung hat im Auftrag des Österreichischen Städtebundes eine Prognose zur Entwicklung der Gemeindefinanzen bis zum Jahr 2026 erstellt. Unter Berücksichtigung aktueller Prognosegrundlagen (z.B. WIFO, BMF) wird die Liquidität 2023 und Folgejahre auf einem ähnlich geringen Niveau wie im Krisenjahr 2020 liegen.

Der Überschuss der operativen Gebarung (Öffentliche Sparquote – ÖSQ) wird mittelfristig statt der erforderlichen 13 bis 15 Prozent nur bei 8 bis 9 Prozent liegen. Somit fehlt real ein Drittel des Spielraums für Investitionen im Vergleich zu den Vorkrisenjahren. Die ÖSQ zeigt an, inwieweit Überschüsse in der operativen Gebarung erwirtschaftet werden können, um diese v.a. in kommunale Infrastruktur zu investieren.

Schwache Einnahmenentwicklung trifft auf hohe Ausgabensteigerungen. 2023 werden die Ausgaben deutlich stärker steigen als die Einnahmen. Dies ist primär auf zwei Faktoren zurückzuführen: Erstens werden die Ertragsanteile, welche knapp 40 Prozent der Einnahmen der Gemeinden ausmachen, 2023 gegenüber 2022 aufgrund der Steuerreformen des Bundes leicht zurückgehen.

Zweitens sind die Städte und Gemeinden mit hohen Ausgabensteigerungen konfrontiert. Zu nennen sind insbesondere gestiegene Energiepreise, die Inflation und erhöhte Baukosten, weiters auch höhere Gehaltsabschlüsse. Auch die Ko-Finanzierungsleistungen der Gemeinden in den Bereichen Gesundheit und Soziales entwickeln sich dynamisch, da sich auch hier neben der Demografie die Preissteigerungen bemerkbar machen.

In Summe ergibt dies geringere Investitionsspielräume. Die Tilgungen können weitgehend bedient werden. Weiters wird die Anzahl an Abgangsgemeinden steigen.

Risiken für eine weitere Verschlechterung. Generell ist darauf hinzuweisen, dass bei der Prognose mehrfach Unsicherheitsfaktoren enthalten sind. So ist derzeit noch nicht absehbar, wie sich die Energiepreise in den nächsten Jahren entwickeln werden. Im vorliegenden Szenario wurde angenommen, dass die Energiepreise 2024 etwa um die Hälfte gegenüber 2023 sinken (nachdem sie sich gegenüber 2021 verdreifacht haben). Sollte dies nicht der Fall sein oder die Preise wieder ansteigen, senkt dies die Finanzierungsspielräume weiter. Der vorliegenden Prognose wurde die vom BMF veröffentlichte Prognose der Ertragsanteile von 4 bis 5 Prozent 2024 bzw. 2025 zugrunde gelegt, was ebenfalls mit deutlicher Unsicherheit verbunden ist. Beim Zinsaufwand wurde aufgrund der nach wie vor bestehenden Fixzinskredite „nur“ eine Verdoppelung bis 2025 angenommen.

Schwierig abschätzbar ist auch der Personalbereich, wo angesichts der Personalknappheit – allen voran im Bereich der Kinderbetreuung – durchaus auch höhere Entwicklungen als angenommen möglich sind. Wie die Dynamik im Bereich Soziales und Gesundheit sein wird, wird auch von den Ergebnissen der aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen und einem allenfalls zu vereinbarenden neuen Ausgabenpfad abhängen. In der vorliegenden Prognose wurden die Steigerungen vorsichtig im Ausmaß des VPI angenommen. Zusätzliche demografiebedingte Steigerungen wurden daher nicht berücksichtigt.

Ausgabenkonkurrenz Kinderbetreuung – Soziales/Gesundheit – Klimaschutz. Zu betonen ist, dass die Gemeinden in den nächsten Jahren mit hohen Leistungs- und Investitionserfordernissen konfrontiert sind. Erstens ist sowohl quantitativ als auch qualitativ in den Kinderbetreuungsbereich zu investieren. Zweitens tragen die Städte und Gemeinden wesentlich zur Finanzierung der sehr dynamischen Aufgabenbereiche Soziales und Gesundheit bei. Drittens kommen auf die Gemeinden hohe Investitionsbedarfe im Klimaschutz zu. Diese Ausgabenkonkurrenz ist kritisch zu sehen, da sie die Finanzierbarkeit der kommunalen Daseinsvorsorge kontinuierlich untergräbt.

Besondere Herausforderung: Klimainvestitionen. Städte und Gemeinden müssen einerseits in den Klimaschutz investieren, um ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Dies betrifft beispielsweise energieeffiziente Gebäude (z.B. thermische Sanierung, Umstellung der Heizsysteme), einen emissionsarmen Fuhrpark oder die Bereitstellung einer alternativen Energieversorgung. Zentral wird auch der kostenintensive Ausbau der Angebote im öffentlichen Verkehr, insbesondere im stadtregionalen Kontext, sein.
Andererseits sind Städte und Gemeinden zentrale Player im Bereich der Klimawandelanpassung. So ist die Infrastruktur an die neuen Wetterextreme anzupassen (z.B. Hochwasserschutz, Kanalkapazität) und die Gemeinde insgesamt kühler zu gestalten (z.B. Entsiegelungen, Begrünungen).

45 Prozent des öffentlichen Kapitalstocks entfallen auf die Gemeindeebene, weshalb Klimainvestitionen auf der Gemeindeebene für das Erreichen der Klimaziele zentral sind. Das Potenzial kann jedoch nur gehoben werden, wenn gleichzeitig auch ausreichend Finanzierungsmöglichkeiten gegeben sind.  
 
Finanzierungsspielräume sichern, kommunale Daseinsvorsorge stärken. Die aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen sollten genutzt werden, um die finanziellen Spielräume der Gemeinden zu sichern, damit auch mittelfristig die Finanzierbarkeit der kommunalen Daseinsvorsorge gegeben ist und die notwendigen Zukunftsinvestitionen getätigt werden können. Die Anpassung des vertikalen Finanzausgleichs zugunsten der Städte und Gemeinden sowie der Länder wäre hier ein wichtiger Schritt.

Eine wesentliche Unterstützung wäre weiters die Einrichtung eines kommunalen Klimainvestitionsfonds, etwa indem das bisherige Kommunale Investitionsprogramm verstetigt wird. Damit könnten Investitionen in Klimaschutz und Klimawandelanpassung gesichert werden. Nachhaltige Lösungen braucht es für den stadtregionalen ÖPNRV. Hier bedarf es einerseits einer langfristigen, reformierten laufenden Finanzierung, andererseits eines ÖV-Stadtregionsfonds, um die sehr hohen Investitionen zu meistern. Jedenfalls braucht es auch Maßnahmen zur Attraktivierung der Gemeinden als Arbeitgeber.

Um die kommunale Daseinsvorsorge abzusichern, ist die schon längst fällige Grundsteuerreform zu realisieren und verschiedene Reformprojekte umzusetzen, etwa im Bereich Elementarpädagogik, Ganztagsschule oder Gemeindekooperationen.

 

Infokasten: Information zu Prognosegrundlagen

Wesentliche Grundlage sind die Prognosewerte von WIFO und BMF: Ertragsanteile gemäß BMF April 2023, Inflation gemäß WIFO Mai 2023. Die Berücksichtigung der hohen Inflation erfolgte zeitverzögert: daher nur teilweise im Jahr 2022 und Verschiebung in die Jahre 2023 und 2024.

Es erfolgte eine gesonderte Berücksichtigung der hohen Energiekosten (Reduktion im Jahr 2024 um fast 50 Prozent ggü. 2023, nach Verdreifachung gegenüber 2021). Bei den Personalausgaben liegen die Gehaltsabschlüsse der öffentlich Bediensteten für 2022 und 2023 zugrunde, ab 2024 der VPI gemäß WIFO-Prognose.

Die Umlagenentwicklung wurde im Ausmaß der durchschnittlichen VPI-Entwicklung angenommen, spätestens ab 2025 sollte dann die Ausgabenbremse im Gesundheits- und Pflegebereich greifen.