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10 konkrete Forderungen von TI Austria

Transparency International Austria (TI Austria) hat den im österreichischen Parlament vertretenen Parteien 10 konkrete Forderungen zur Korruptionsbekämpfung übermittelt. Korruptionsbekämpfung muss ein Schwerpunkt für die kommende Legislaturperiode sein. Die nächste Bundesregierung muss Korruptionsbekämpfung ernst nehmen!

Bettina Knötzl, neu gewählte Vorstandsvorsitzende und langjährige Präsidentin des Beirats von TI Austria: „Der Wirtschaftsstandort leidet unter dem Bild Österreichs als Land, in dem man sich alles richten kann, wenn man zu den ‚Freunden‘ gehört. Österreich braucht eine Bundesregierung, die den Kampf gegen Korruption ernsthaft und konsequent aufnimmt und zu einem zentralen Schwerpunkt ihrer Arbeit in der nächsten Legislaturperiode macht.“ Korruptionsbekämpfung sei, so Knötzl, die wichtigste Voraussetzung für einen attraktiven und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort und damit die Grundlage für Wohlstand und Stabilität: „Die österreichische Freunderlwirtschaft muss endlich in den Keller der österreichischen Zeitgeschichte geräumt werden. Die besten Leistungen müssen zählen und nicht die engsten Seilschaften.“

Die wichtigsten Punkte. TI Austria fordert die nächste Bundesregierung und das Parlament als Gesetzgeber dazu auf, in der nächsten Legislaturperiode 10 konkrete Punkte zur Korruptionsbekämpfung umzusetzen. Österreich braucht endlich eine unabhängige Weisungsspitze für Staatsanwaltschaften, eine Stärkung der Kronzeugenregelung, eine Verbesserung des Hinweisgeberschutzes, eine offene Medienförderung statt undurchsichtiger Inseratenpolitik, weniger MitarbeiterInnen in den Kabinetten und dafür mehr Expertenkompetenz in einer schlanken Verwaltung und einen Ausbau der ethischen und wirtschaftlichen Bildung an den Schulen, um nur einige wichtige Punkte zu nennen.

„Unsere 10 Punkte zur Korruptionsbekämpfung in Österreich können in den ersten 100 Tagen jeder neuen Bundesregierung umgesetzt werden. Die Umsetzung dieser Forderungen gehört unbedingt in ein Regierungsprogramm, das diesen Namen auch verdient.“, schließt Knötzl.  

1.    Unabhängige Weisungsspitze für Staatsanwaltschaften
•    Einführung eines politisch nicht beeinflussbaren Weisungsgremiums („Bundesstaatsanwalt“ o.ä.)
•    Staffelung der Funktionsperioden bei mehrköpfiger Spitze (12 Jahre; beim Start: 4, 8, 12 Jahre)
•    Klarer Abberufungsmechanismus bei Machtmissbrauch

2.    Stärkung der Staatsanwaltschaften, insb. der WKStA
•    Reduktion der Berichtspflichten zur Verfahrensbeschleunigung
•    Verkürzung des Instanzenzugs: WKStA direkt unter unabhängiger Weisungsspitze
•    Mehr Mittel für Kommunikationskompetenz (z. B. für anlassbezogenes Mediensprechertraining)
•    Ermittlungskompetenz bei Staatsanwaltschaft (keine Verlagerung ins BMI)

3.    Stärkung der Kronzeugenregelung
•    Stärkung des Rechtsschutzes für potenzielle Kronzeugen
•    Haftungsfolgen für Kronzeugen überdenken
•    Einrichtung einer Expertengruppe zur Bewältigung der komplexen Interessenlage

4.    Informationsfreiheit stärken
•    Entscheidungsspielraum der Gesetzeslage zugunsten des/der Informationssuchenden nutzen
•    Verbesserung der Gesetzeslage: u.a. Einführung einer/eines Informationsbeauftragten und Transparenzgebot für alle (auch kleine Gemeinden)
•    Verschiebung der Gesetzgebungs-kompetenz auf Bundesebene

5.    Verbesserung des HinweisgeberInnenschutzes
•    Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle Rechtsakte
•    Öffentliches Sichtbarmachen der Durchsetzung: Flächendeckende Überprüfung der Durchsetzung unter medialer Ankündigung, beginnend mit Großunternehmen
•    Hinweispflicht für Abschlussprüfer bei unzureichender bzw. fehlender Umsetzung

6.    Stärkung der Medienunabhängigkeit
•    Offene Medienförderung statt „Inseratenpolitik“: Staatliche Förderungen ausbauen und Medienvielfalt sichern, keine finanzielle Verschränkung mit redaktionellen Inhalten
•    ORF-Reform: Parteipolitik zurückdrängen, Unabhängigkeit und Bildungsauftrag stärken

7.    Verwaltungsreform
•    Verschärfung der Umwidmungs-kompetenz, auch zur Reduzierung der Versiegelung
•    Nützen von Insiderwissen in der öffentlichen Verwaltung – strafbewehrt - verbieten
•    Klare Regeln für Interessenskonflikte und verpflichtende Compliance- Schulung für Bürgermeister:innen
•    Einheitliche Compliance-Regeln und Schulungen für alle leitenden Mitarbeitenden
•    Verschlankung der Kabinette, Fachkompetenz in Ministerien nutzen
•    Anonyme „360-Grad“-Feedbacks für Leitungsfunktionen

8.    Postenschacher entgegenwirken
•    Klare Compliance-Vorgaben für Parteiangehörige
•    Verwaltungsakademie mit Compliance-Schulungen für Führungskräfte
•    Transparente, kompetenzbasierte Personalentscheidungen und Vermeidung von „maßgeschneiderten“ Ausschreibungen
•    Kabinettsmitarbeitende nur bei Qualifikation in Ministerien einsetzen
•    Reform der Nachbesetzungspflicht für vakante Stellen (kein „Warmhalten“)

9.    Ausbau der ethischen, politischen und wirtschaftlichen Bildung an Schulen
•    Aufklärung über Korruption als Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat und Stärkung des Verständnisses für deren Bedeutung
•    Politikverständnis schärfen, Finanz- und Wirtschaftsbildung fördern, um Demagogie entgegenzuwirken

10.    Einführung eines Korruptionsregisters
•    Sammlung von Korruptionsverurteilungen (inkl. Untreue) in eigenem Register zur Identifikation von Wiederholungstäter:innen und adäquater Strafbemessung
•    Ausspruch im Urteil bei korruptionsnahen Delikten vorsehen

 

Kontakt

Bettina Knötzl
Vorstandsvorsitzende von TI-Austria

Tel.: + 43 1 34 34 000 200
E-Mail: bettina.knoetzl@knoetzl.com