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Mitterlehner bei Energiegipfel: Österreich soll bis 2014 unabhängig von Atomstrom werden

Atomstrom-Importverbot würde laut EU gegen Unionsrecht verstoßen - Energieminister will Erneuerbare Energien ausbauen und bis 2014 bilanziell unabhängig von Atomstrom-Importen sein

atomstromWien (BMWFJ/OTS) -  Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner warnt auf Basis einer bei der EU-Kommission eingeholten Rechtsabschätzung vor einem standortschädlichen Alleingang Österreichs mit einem Atomstrom-Importverbot: "Auch wir sind für ein atomstromfreies Österreich, aber ein Importverbot wäre ein unkalkulierbares Abenteuer auf Kosten des Energie- und Wirtschaftsstandorts. Damit würde Österreich gegen EU-Recht verstoßen und könnte in weiterer Folge auf ein Vertragsverletzungsverfahren mit eventuellen Strafzahlungen zusteuern", sagte Mitterlehner nach dem 2. Energiegipfel im Bundeskanzleramt. "Wir glauben daher, dass man das Ziel eines atomstromfreien Österreichs vielmehr durch positive Anreize, Wahlfreiheit und gezielte Maßnahmen in relativ kurzer Zeit erreichen kann." Durch den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz werde Österreich schon bis 2014 bilanziell unabhängig von Atomstrom. Unterstützen können diesen Weg auch die Konsumenten. "Angesichts der seit Jahresbeginn verbesserten Stromkennzeichnung können sie ihre Wahlfreiheit noch besser nützen und auf Atomstrom und Graustrom gänzlich verzichten", so Mitterlehner.

Die EU-Kommission kommt in ihrer aktuellen Expertise zum Schluss, dass ein Verbot der Abgabe von "Strom unbekannter Herkunft" (Graustrom) an Endverbraucher in Österreich grundsätzlich gegen Unionsrecht (Art. 34 AEUV) verstoßen würde. Auch eine von den NGO behauptete Rechtfertigung des Verbots nach Art. 36 AEUV (Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit z.B. aus Gesundheits- oder Umweltschutzgründen) sei nicht möglich, weil es sich bei Strom jedweder Herkunft um ein legales Produkt handle, das frei im Binnenmarkt vertrieben werden dürfe. Eine Pflicht zur Umetikettierung ist ebenfalls eine Handelsbeschränkung und dem Verbot der Lieferung von Graustrom gleichzusetzen. "Das angedachte Verbot der Abgabe von Atom- sowie von 'Graustrom' an Endverbraucher würde somit Unionsrecht verletzen", heißt es daher wörtlich in dem Schreiben der Generaldirektion für Energie, die dabei auch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs einbezieht.

"Weitere Maßnahmen gegen Atomstrom sollten zudem in Einklang mit den Aktivitäten Deutschlands zum Ausstieg stehen, das schon bis Mitte 2012 ein Stromherkunftssystem etablieren will. Denn die Hebelwirkung von Österreich ist viel zu klein, um im Alleingang strukturelle Änderungen am europäischen Energiemarkt zu schaffen", so Mitterlehner unter Verweis auf Zahlen zum Atomstromanteil in Österreich. Dieser lag 2010 im öffentlichen Netz Österreichs bei 2,2 Terawattstunden (TWh), das entspricht lediglich 0,25 Prozent des im Jahr 2010 erzeugten Atomstroms in Europa. Der Anteil des Atomstroms im Netz ist im Jahr 2010 auf 3,9 Prozent gesunken.

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