Öffentliche Gebäude müssen bis 31.12.2015 barrierefrei erschlossen sein. Dazu gehören auch taktile Bodenleitsysteme für blinde Menschen. Im Gemeindeamt Koppl wurden Leitstreifen angebracht, damit blinde Menschen alleine und sicher unterwegs sein können.
"Mein Grundsatz ist: Menschen mit Behinderung brauchen Unterstützung zum selbstständigen Leben und Arbeiten. Barrieren – welcher Art auch immer- sollen erkannt und beseitigt werden, damit Menschen in keinem Bereich des öffentlichen Lebens ausgeschlossen werden. Blindenleitsysteme wie jenes im Gemeindeamt Koppl, sind eine gute Unterstützung damit sehbehinderte Menschen selbstständig ihre Wege erledigen können", so Gesundheits- und Soziallandesrätin Maga. Cornelia Schmidjell bei der Präsentation des neuen Blindenleitsystems im Koppler Gemeindeamt.
Damit blinde Menschen selbstständig mobil sein können, schreibt das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz vor, dass in öffentlichen Gebäuden Leitsysteme für blinde und sehbehinderte Menschen installiert werden müssen. Öffentliche Gebäude – z.B. Amtsgebäude, Schulen, Seniorenheime und Veranstaltungshallen – müssen bis Ende 2015 mit Blindenleitsystemen ausgestattet sein.
Wozu Blindenleitsysteme?
„Das tastbare Blindenleitsystem hilft blinden und sehbehinderten Menschen Ansprechpersonen, Türen, Lifte und so weiter zu finden. Es erleichtert die Orientierung in Hallen, bei Bushaltestellen und Schutzwegen. Das Leitsystem macht auf Hindernisse und Gefahren aufmerksam“, erklärt Josef Schinwald, Obmann des Salzburger Blinden- und Sehbehindertenverband die Funktion.
Woraus besteht das Bodenleitsystem?
Das taktile Bodenleitsystem, besteht aus drei unterschiedlichen Komponenten: Der Leitstreifen mit sieben parallelen Linien muss insgesamt mindestens 40 cm (+/- 5 cm) breit sein. Es setzt sich aus ca. 3 cm breiten Bodenmarkierungsbändern und ca. 3 cm Zwischenabstand zusammen. Am Beginn und am Ende des Leitsystems sind sogenannte Auffanglinien (vor Treppen, Liften, Türen, etc.) vorgesehen. Ein Aufmerksamkeitsfeld besteht aus 64 Noppen, die schachbrettartig angeordnet sind. Diese werden an Kreuzungen von Leitstreifen und dort wo Aufmerksamkeit gefordert ist angebracht. Farblich sollten die Leitstreifen im Kontrast zum Boden stehen: also helle Bänder auf dunklen Böden und umgekehrt. „Für jedes Gebäude wird – je nach Nutzerkonzept - ein individueller Plan für die Anbringung des Leitsystems erstellt“, erklärt Wolfgang Grösslinger, Leiter der Abteilung Bodenmarkierung von Wieser Verkehrssicherheit, verantwortlich für die Ausführung des Leitsystems in Koppl.
Einfache und schnelle Verlegung
Die aufklebbaren, rutschhemmenden 3M-Streifen bewähren sich: Die Bodenmarkierungsbänder sind einfach zu verlegen. Das heißt, dass die Folienmarkierung bei laufendem Betrieb verlegt werden kann. Sowohl bei Neubauten als auch bei bestehenden Bauten können die taktilen Leitsysteme ohne Schmutzbelästigung angebracht werden. Bei baulichen Veränderungen kann das Orientierungssystem einfach erweitert oder die Wegführung verändert werden. Die Haltbarkeit des taktilen Leitsystems ist bei normaler Nutzung dauerhaft. Mit Kinderwägen oder Rollstühlen sind die Markierungsbänder problemlos zu befahren.
Barrierefreiheit ist Menschenrecht
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist seit Jänner 2006 in Österreich in Kraft. In Salzburg wird derzeit an einer Neufassung des Behindertengesetzes gearbeitet: "Das Behindertengesetz neu soll die Rechte von Menschen mit Behinderungen sicherstellen, die Angebote zur Unterstützung bei Wohnen, Arbeit und Tagesstruktur dem aktuellen Bedarf anpassen und zu mehr Inklusion führen. Behinderte Menschen sollen so leben können, wie es für sie am Besten ist und ihre Wünsche einbringen können. Das gilt auch für den Gesetzwerdungsprozess denn erstmals sind sogenannte ‚Selbstvertreter‘ eingebunden. Ich will die Betroffenen selbst einbeziehen und ihre Mitgestaltungsmöglichkeiten fördern", skizziert Schmidjell die Ziele des neuen Gesetzes.
Barrierefreies Gemeindeamt Koppl
„Die Gemeinde Koppl hat ein relativ neues Gemeindeamt. Damit es wirklich barrierefrei und auch für sehbehinderte und blinde Menschen nutzbar ist, haben wir das Blindenleitsystem anbringen lassen“, so Rupert Reischl, Bürgermeister der Gemeinde Koppl. Die Erfahrung der ersten Tage zeigt, dass auch gut sehende Menschen leichter zur Bürgerservice-Stelle im Gemeindeamt finden.
Information auch für Sehende notwendig
Blindenleitsysteme werden von sehenden Personen oft nicht als Hilfen für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen wahrgenommen. Deshalb kommt es immer wieder vor, dass die Leitstreifen zum Beispiel durch Plakatständer verstellt sind. Wichtig ist daher auch, dass Sehende wissen, wozu die Leitstreifen dienen.
Rückfragehinweis:
Mag. Ursula Hemetsberger, Wieser Verkehrssicherheit GmbH,
Tel.: 0664 5844316, ursula.hemetsberger@verkehrssicherheit.at
Wieser Verkehrssicherheit GmbH A-5071 Wals-Siezenheim, Bayernstraße 87, Tel: +43(0)662 852001 Fax: DW 85 Filiale: A-6170 Zirl, Salzstraße 18a, Tel: +43(0)5238 54555 Fax: DW 55 email: info@verkehrssicherheit.at |