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Ab sofort können bis 19. August 2014 erste Vorschläge im Rahmen der Initiative "Connecting Europe" (Finanzinstrument zur Förderung wichtiger transeuropäischer Energie- Infrastrukturvorhaben) eingereicht werden. Für vorrangige Projekte insbesondere im Gas- und Stromsektor werden ins- gesamt 750 Mio. EUR bereitgestellt.
Ziel dieser Projekte ist es unter anderem, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Außerdem sollen die Vorhaben dazu beitragen, den EU-weiten Energiebinnenmarkt zu vollenden und erneuerbare Energien in das Stromnetz einzubeziehen. Durch die EU-Finanzierung sollen die Investitionstätigkeit beim Aufbau fehlender grenzüberschreitender Verbindungen beschleunigt und private und öffentliche Mittel mobilisiert werden.Über "Connecting Europe" werden im Zeitraum 2014-2020 für die Entwicklung der transeuropäischen Energieinfrastruktur insgesamt 5,85 Mrd. EUR bereitgestellt.
Damit ein Antrag gestellt werden kann, muss ein Projekt in der sogenannten Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse aufgeführt sein. Die erste Liste dieser Art wurde von der Kommission im Oktober 2013 angenommen. Sie enthält etwa 250 wichtige Energieinfrastrukturvorhaben, die nach ihrer Vollendung mindestens zwei Mitgliedstaaten erhebliche Vorteile bringen, die Energieversorgungssicherheit verbessern, die Marktintegration und den Wettbewerb stärken und zu einer Verringerung der CO2-Emissionen führen werden.
Mit den Finanzhilfen können Studien und Baumaßnahmen finanziert werden. Erdölinfrastrukturprojekte sind zwar von der finanziellen Unterstützung ausgeschlossen, für Studien zu allen anderen Vorhaben von gemeinsamem Interesse stehen aber Gelder zur Verfügung. Dies gilt auch für Zuschüsse zu Baumaßnahmen (mit Ausnahme von Vorhaben für Pumpspeicherwerke). Damit ein Bauvorhaben für Finanzhilfen infrage kommt, muss die Kosten-Nutzen-Analyse erhebliche Vorteile für Versorgungssicherheit, Solidarität oder Innovation ergeben. Für das Vorhaben muss eine Entscheidung der zuständigen nationalen Regulierungsbehörden über die grenzüberschreitende Kostenaufteilung oder - wenn deren Auffassungen nicht übereinstimmen - der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) vorliegen. Außerdem darf das Vorhaben laut Geschäftsplan kommerziell nicht tragfähig und deshalb auf eine EU-Anschubfinanzierung angewiesen sein.
Die Höhe der EU-Finanzierung darf grundsätzlich 50% der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. In Ausnahmefällen, wenn ein Vorhaben erheblich zur Versorgungssicherheit beiträgt oder die Energiesolidarität zwischen den Mitgliedstaaten erhöht, kann die EU-Finanzhilfe jedoch bis zu 75% der Kosten betragen. Die endgültige Entscheidung darüber, welche Vorhaben von der Kommission Mittel erhalten, ergeht spätestens im November 2014.
Quelle: Extrablatt aus dem Salzburger EU-Verbindungsbüro Brüssel, Nr. 86, Mai/Juni 2014
Weiterführende Informationen:
Einzelheiten zum Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen
Vollständige Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse nach Mitgliedstaaten