Bildnachweis: Rawpixel - Fotolia.com
Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verbraucherschutz-Richtlinie (RL 2011/83/EU) am 13.6.2014 werden die Rechte von Konsumenten EU-weit wesentlich gestärkt. Neben einem verlängerten Widerrufsrecht und erhöhtem Verbraucherschutz beim Erwerb digitaler Produkte, unabhängig davon, in welchem Mitgliedsstaat ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, sorgt die neue Richtlinie auch für mehr Preistransparenz. Schließlich profitieren auch die Unternehmen von der Umsetzung der Verbraucherschutz-Richtlinie, da faire Wettbewerbsbedingungen sowie langfristig eine Senkung von Transaktionskosten v.a. im Internethandel sichergestellt werden.
Welche Geschäfte sind von der neuen Verbraucherrechte-Richtlinie umfasst?
Die neuen Bestimmungen zum verbesserten Konsumentenschutz gelten für alle Verträge, die ab dem 13.6.2014 abgeschlossen werden. Umfasst sind sämtliche Verbrauchergeschäfte, insbesondere auch Fernabsatzgeschäfte, d.h. Geschäfte, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, Internet, Fax oder Postsendung erfolgen, und Außer-Geschäftsraum-Verträge (außerhalb der eigentlichen Geschäftsräumlichkeiten z.B. von Vertretern oder im Rahmen von Werbefahrten abgeschlossene Geschäfte).
Was ändert sich mit der Umsetzung der neuen Verbraucherschutz-Richtlinie?
Die neue Richtlinie bringt insbesondere folgende konkrete Verbesserungen im Verbraucherschutz:
Was sind die Vorteile harmonisierter Verbraucherschutzregelungen?
Eine erhöhte Harmonisierung nationaler Konsumentenrechte bringt mehr Rechtssicherheit für Verbraucher, denn sie genießen nunmehr dieselben Rechte, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat das Geschäft abgeschlossen wurde. Die neue Richtlinie trägt insbesondere der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft Rechnung und stellt verbesserten Konsumentenschutz im Bereich des Onlinehandels sicher. Laut Ergebnissen einer rezenten Eurobarometerumfrage haben 59% der europäischen Konsumenten Vertrauen in Onlinegeschäfte im eigenen Land, aber lediglich 36% fühlen sich bei Online-Käufen aus anderen Mitgliedstaaten ausreichend geschützt. Im Jahr 2013 kauften 53% der europäischen Verbraucher etwas im eigenen Land über das Internet ein, nur 15% erwarben ein Produkt online aus einem anderen EU-Mitgliedstaat. Die Stärkung des Vertrauens der europäischen Konsumenten in grenzüberschreitende Geschäfte trägt schließlich auch zur Ankurbelung der europäischen Wirtschaft bei.
Wie erfolgte die Umsetzung der Richtlinie in Österreich?
In Österreich erfolgte die innerstaatliche Umsetzung der neuen Verbraucherrechte-Richtlinie im Rahmen des Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes. Fernabsatzgeschäfte und Außer-Geschäftsraumverträge fallen nunmehr unter die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG). Das österreichische Konsumentenschutzgesetz (KSchG) findet nach wie vor Anwendung auf gewöhnliche Ladengeschäfte und regelt zudem auch jene Fälle, in denen das FAGG nicht zur Anwendung kommt. Welches Gesetz zur Anwendung kommt, ist dabei in jedem Fall individuell zu prüfen. Österreichische Konsumenten können sich wie bisher an den Verein für Konsumenteninformation (www.konsument.at) wenden, der seit 1960 die Interessen der österreichischen Konsumenten vertritt, sie über ihre Rechte informiert und sie bei deren Durchsetzung unterstützt. Bei grenzüberschreitenden Verstößen gegen Verbraucherrechte innerhalb der Europäischen Union bietet das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (www.europakonsument.at) Hilfestellung.
Die neuen EU-Verbraucherschutz-Richtlinie RL 2011/83/EU
Flash Eurobarometer 356 und 359 (2013)