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alle Bildnachweise: Martin Huber

Beratungen des Verfassungsgerichtshofes

Die Vertreter der 41 Gemeinden der Gemeindeinitiative, die an den Verfassungsgerichtshof Individualanträge gerichtet haben, sowie Bürgerinitiativen von betroffenen Gemeinden, haben gestern in Markt Hartmannsdorf eine Klausurtagung abgehalten.

Nachdem der Verfassungsgerichtshof von 18.09. - 11.10.2014 über die Individualanträge der ersten 12 Gemeinden berät, hat die Gemeindeinitiative in einem E-Mail an den Präsidenten des VfGH Univ.-Prof. Dr. Holzinger nochmals auf die mögliche Verfassungswidrigkeit des Gemeindestrukturreformgesetzes besonders hingewiesen. Der Präsident wurde ersucht, die Entscheidungen auf jeden Fall noch im Jahr 2014 von allen betroffenen steirischen Gemeinden zu behandeln, zumal mit 01.01.2015 aufgrund des Gemeindestrukturreformgesetzes die Gemeinde und damit auch der Antragsteller untergeht. Der VfGH kann dennoch von Amts wegen in der Folge die Individualanträge weiter behandeln.

Klärung juristischer Fragen

Für juristische Fragen stand Herr Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Gindl von der Kanzlei Dr. Hohenberg den rund 90 Teilnehmern der Klausurtagung für Auskünfte zur Verfügung. Hingewiesen wurde auch darauf, dass die Gemeinderäte, deren Gemeinden zwangsfusioniert werden und die damit auch automatisch ihre Funktion verlieren, die Möglichkeit haben, eine Beschwerde beim VfGH einzubringen, zumal sie in der Ausübung ihrer Funktion beschnitten wurden.

Regierungsklausur in Schladming - Resolution

Die GI hat sich bemüht, anlässlich der Regierungsklausur am 26.-27.09.2014 in Schladming für eine Bürgermeisterdelegation einen Vorsprachetermin beim Bundeskanzler Faymann und Vizekanzler Dr. Mitterlehner zu erhalten. Ein solches Gespräch wurde aber leider verweigert und aus diesem Grund fand am 26.09.2014 in Schladming eine Pressekonferenz der Gemeindeinitiative statt. Darüber hinaus wurde bei der Bezirkshauptmannschaft zeitgerecht eine Demonstration angemeldet. Bei der Pressekonferenz wird eine Resolution an die Bundesregierung und den Nationalrat vorgetragen und in der Folge dem Bundeskanzler und Vizekanzler übermittelt. Gegenstand dieser Resolution ist: "Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat noch im Oktober 2014 eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die die verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte mit verpflichtenden Volksabstimmungen zum Inhalt hat".

Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte mit verpflichtenden Volksabstimmungen

Wenn ein solches Verfassungsgesetz noch im Jahr 2014 in Kraft tritt, könnten damit die Zwangsfusionierungen in der Steiermark verhindert werden. Beide Regierungsparteien haben in ihren Parteiprogrammen die Stärkung der direkten Demokratie erwähnt und daher wäre diese "Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte mit verpflichtenden Volksabstimmungen" ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der direkten Demokratie.

Resolution der Steirischen Gemeindeinitiative vom 26.-27.09.2014

Auswertung zu Volksbefragungen / Volksabstimmungen / Bürgerbefragungen zur Steirischen Gemeindestrukturreform

Bgm. Ing. Otmar Hiebaum

Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf

zustellungsbevollmächtigte Gemeinde für die Gemeindeinitiative

0664/252 46 48

o.hiebaum@markt-hartmannsdorf.at

www.gemeindeinitiative.at

www.facebook.com/gemeindeinitiative

Prof. Max Taucher

gschfd. Obmann, Forum St. Lambrecht

Stmk. Institut für Gemeinde- und Regionalentwicklung

0664/520 42 86

office@pbges.at