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Steuerreform 2015

Eine Reform, die eigentlich keine ist und noch dazu nachgebessert werden muss.

Sogar frühzeitiger als geplant hat Österreich nun endlich die lang erwartete Steuerreform. Die Regierung präsentiert sie als größte Steuerreform der zweiten Republik, was angesichts einer Entlastung von rund 5 Milliarden Euro, zwar durchaus ein beachtliches Volumen darstellt, aber ob man hier tatsächlich von einer Steuer"reform" sprechen kann, ist fraglich. Außerdem steht die Gegenfinanzierung auf wackeligen Beinen und wird von vielen Wirtschaftsexperten wie Werner Doralt oder der Linzer Uni-Professor Friedrich Schneider als unrealistisch eingeschätzt. Insbesondere die Zahlen in puncto Steuerbetrug seien zu hoch angesetzt.

Zentrales Element der Steuerreform ist eine massive Lohnsteuersenkung. Die Regierung hat im Zuge des Ministerrates am 17. März 2015 die Steuerreform beschlossen und ihre Inhalte präzisiert. Weitere Entlastungen gibt es beim Kinderfreibetrag, dem Verkehrsabsetzbetrag und der Pendlerpauschale, während eine Erhöhungen der Grunderwerbs-, Immobilienertrags- und Kapitalertragssteuer 400 Millionen Euro bringen soll.

Was wäre eine Reform ohne Kritiker, und die hat die Regierung im Grunde genommen selbst auf den Plan gerufen. Sie stehen bereits seit der Verkündung der Steuerreform am Freitag, den 13. März 2015, auf den Barrikaden. Details sind nämlich auch Tage nach der offiziellen Präsentation weiter unklar, müssen noch verhandelt bzw. „nachgebessert“ werden. Betroffene beginnen sich zu wehren: Die Geldinstitute sprechen sich gegen die Aufweichung des Bankgeheimnisses bei Betriebsprüfungen aus, die Gastronomen gegen die allgemeine Registrierkassenpflicht, die Hotellerie gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer für Übernachtungen, Tierfreunde gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Futter.

Dabei ist die Steuerreform eigentlich keine echte Reform, sondern eine Anpassung der sechs Steuerstufen. Diese werden ab 1. Jänner 2016 zu einer Entlastung der Lohnsteuer im Umfang von 5,1 Milliarden Euro führen. Davon fließen rund 100 Millionen Euro an Familien, 100 weitere Millionen sollen gezielt die Wirtschaft ankurbeln.

Unterdessen wies der Fiskalrat darauf hin, dass nach dem Reformbeschluss dringend Reformschritte im Bereich Föderalismus, Transfers, Verwaltung, Bildung, Pensionen und Gesundheit gesetzt werden müssen, die insbesondere „auf Effizienzsteigerung ausgerichtet sein“ sollten. Nur so könne die „Ausgabendynamik eingedämmt werden“. Anderenfalls könne Österreich die Fiskalregeln nachhaltig nicht einhalten.

 

Hier die Eckpunkte:

Tarifreform
4,9 Milliarden Euro  Lohnsteuersenkung

insbesondere Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen
Einführung von sechs anstatt drei Lohnsteuerstufen
Steuerfreigrenze bis 11.000 Euro Jahreseinkommen
Senkung des Eingangssteuersatzes
von 36,5 auf 25 Prozent für Jahreseinkommen von 11.000-18.000 Euro
35 Prozent Lohnsteuer bei 18.000- 31.000 Euro
42 Prozent Lohnsteuer bei 31.000- 60.000 Euro
48 Prozent Lohnsteuer bei 60.000- 90.000 Euro
50 Prozent Lohnsteuer bei über 60.000 Euro
55 Prozent Lohnsteuer ab 1.000.000 Euro (auf fünf Jahre begrenzt)

enlightenedDie daraus gewonnenen Mittel sollen in einen Österreich-Fonds fließen, um Forschungs- und Bildungsmaßnahmen zu finanzieren.


Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung um 100 Euro

100 Millionen Euro Familien Aufstockung des Kinderfreibetrages von 220 auf 400 Euro
 

Pendlerzuschlag

Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wird in den Verkehrsabsetzbetrag integriert.
Anhebung auf künftig 400 Euro anstatt derzeit 345 Euro
Erhöhung des Pendlerzuschlags für Geringverdiener
400 Millionen Euro Niedrigverdiener Anhebung der Negativsteuer von 110 auf max. 400 Euro
  Kleinpensionisten Steuergutschrift von max. 110 Euro
100 Millionen Euro Standortpaket 2016

Erhöhung der Forschungsprämie von 10 auf 12 Prozent 
Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiterkapitalbeteiligung von 1.460 auf 3.000 Euro pro Jahr 
Möglichkeit eines Crowdfundings wird erwähnt, aber noch nicht näher ausgeführt

200 Millionen Euro Standortpaket 2017  
 
Gegenfinanzierung
850 Millionen Euro Selbstfinanzierung durch Konjunkturbelebung, mehr Konsum
1,9 Milliarden Euro Ahndung von Steuerbetrug  
darunter 900 Millionen Euro

Einführung der Registrierkassenpflicht für Betriebe ab einem Nettoumsatz von 15.000 Euro
Belegerteilungspflicht (Rechnung)
Aufzeichnung der Barumsätze ab dem ersten Euro 

  700 Millionen Euro Lockerung des Bankgeheimnisses
(Prüfung von Unternehmenskonten ohne Gerichtsbeschluss)
  200 Millionen Euro

Bekämpfung von Sozialbetrug

  100 Millionen Euro Mehreinnahmen aus Mehrwert- und Mineralölsteuerbetrug
1,1 Milliarden Euro Einsparungen bei Förderungen und Verwaltung aufgeteilt zwischen den Gebietskörperschaften nach dem Finanzausgleichsschlüssel
noch keine Details: „sinnvolle Einsparungen“ bei Förderungen, Kostendämpfung in der Verwaltung
Prüfung der Umsetzung durch eine unabhängige Monitoringstelle
Bericht alle sechs Monate
900 Millionen Euro Streichung von Steuerausnahmen  
  darunter 26 Millionen Euro Anhebung von derzeit begünstigten Mehrwertsteuersätzen
von 10 auf 13 Prozent (Hotelübernachtungen, Tierfutter, Museum- und Theaterkarten oder Blumen) aber erst ab 1. April 2016
    15 Millionen Euro Höherbesteuerung von privat genutzten Dienstwagen: (erhöhter) Sachbezug von 2 Prozent der Anschaffungskosten bei Pkws mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 120 g/km
  sowie Auslaufen der Absetzmöglichkeiten bei Wohnraumbeschaffung sowie für Altersvorsorge, bestehende Verträge (bis maximal fünf Jahre) ausgenommen
    Reduzierung des Abschreibungssatzes von gewerblichen Immobilieneinheitlicher Satz von 2,5 Prozent (Abschreibung über 40 Jahre) 
350 Millionen Euro

Solidaritätspaket

"Vermögensbezogene" Steuern

Erhöhung der Kapitalertragssteuer (KESt) auf Dividenden
von derzeit 25 Prozent auf 27,5 Prozent (ausgenommen Zinserträge aus Geldeinlagen, Sparbüchern und Girokonten)

Anhebung der Immobilienertragssteuer von 25 auf 30 Prozent

35 Millionen Euro Anhebung der Grunderwerbssteuer

Beim Schenken und Erben innerhalb der Familie auf Basis von Verkehrswerten statt auf Basis des dreifachen Einheitswerts 

Erhöhung des Freibetrages für Unternehmensübertragungen
von 365.000 auf 900.000 Euro

enlightenedzweckgebunden für kommunale Infrastruktur

Für Härtefälle insbesondere im Tourismusbereich sollen noch Lösungen erarbeitet werden. Gesamtaufkommen soll durch die Neuregelung aber nicht sinken