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BMASK arbeitet an präzisem Erlass zu Ärztearbeitszeitgesetz

Hundstorfer: Durchrechnung der Arbeitszeit auch mit 7-Tage-Woche für Spitalsärzte möglich

"Der bestehende Erlass des Sozialministeriums zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz führt offensichtlich zu unterschiedlichen Interpretationen, welche zuständige Landesräte anscheinend in Wahlkampfzeiten zu überflüssiger Panikmache verleitet", unterstrich Sozialminister Rudolf Hundstorfer zu missverständlichen Berichten in der Kleinen Zeitung. Im bestehenden Erlass war lediglich ein Beispiel für eine 5-Tage-Woche enthalten. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit kann nicht nur eine 5-Tage-Woche, sondern auch eine 7-Tage-Woche als Grundlage herangezogen werden. Es ist derzeit ein detaillierter Erlass in Ausarbeitung, der diesen Punkt eindeutig klarstellen wird. "Es wird daher in diesem Punkt sicher keinerlei Strafen für ärztliche Direktoren geben", so Hundstorfer.