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TTIP und die Angst um unsere Teller

Mit unseren Beiträgen rund um das Transatlantische Handelsabkommen mit den USA (kurz TTIP) möchten wir zum Nachdenken anregen und weitere Aspekte in die Diskussion einbringen. Lesen Sie hier ergänzend zu unserem Beitrag "Die Angst um unsere Teller" erschienen in public 5-15, was beispielsweise das Bundesministerium für Gesundheit und die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zu TTIP sagen.

 

Position des Gesundheitsministeriums (BMG) bzgl. TTIP

public: Wie sieht das Gesundheitsministerium die Verhandlungen rund um TTIP hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit? Beide Seiten haben hier ja etliche Bedenken - während sich Europa vor dem Chlorhuhn fürchtet, graut es den Amerikanern vor unseren Mikroben insb. Listerien.

BMG: Grundsätzlich können die durch das TTIP aufgeworfenen Verhandlungsfragen nicht als rein nationale Angelegenheiten gesehen werden, sondern als Fragestellungen, die die Europäische Union in ihrer Gesamtheit betreffen. Aus Sicht des Gesundheitsministeriums muss schon gemäß dem Vertrag von Lissabon ein zukünftiges Abkommen mit den internen Vorschriften der Union vereinbar sein. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird das Bundesministerium für Gesundheit dafür eintreten, dass die europaweiten Standards sowohl im Lebensmittel- und Veterinärrecht als auch besonders im Tierschutz jedenfalls nicht aufgeweicht werden. Sollte dies dennoch in gewissen Bereichen versucht werden, wird sich das BMG dafür einsetzen, dass der Besitzstand der Union auch faktisch gewahrt bleibt. Folgende Bereiche können beispielhaft genannt werden: Erhaltung der Gesundheits- und Umweltstandards in Bezug auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO), Tierschutz im Bereich der Lebensmittelproduktion, Klonen, Hormone im Einsatz als Wachstumsförderer.

Die Nutzung von Wachstumshormonen in der Tierproduktion ist aus Sicht des vorsorgenden Verbraucher- und Tierschutzes abzulehnen und dementsprechend in der Europäischen Union auch verboten. Importe von Fleisch, das mit Hormoneinsatz erzeugt wurde, dürfen nicht gewährt werden und daher sind Regelungen anzustreben, die dieses Einfuhrverbot weiterhin gewährleisten. Die Erhaltung der Gesundheits- und Umweltstandards im Zusammenhang mit GVO, Hormonen, sowie die hohen Hygienestandards und Produktionsstandards bilden die rote Linie für eine allfällige Zustimmung zu den künftigen SPS-Regeln (gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Regeln). Das Abkommen bietet aber auch die Chance, im Verhandlungswege Überzeugungsarbeit zu leisten und die hohen EU-Standards, auch aufgrund zu treffender Vereinbarungen, außerhalb Europas zu verbreiten.

 

public: Inwieweit sind die in den Medien geäußerten Bedenken ernst zu nehmen?

BMG: Natürlich müssen die von den Bürgerinnen und Bürgern sowie von Medien vorgebrachten Bedenken ernst genommen werden. Aktuell scheint in Österreich die Akzeptanz von TTIP durch die Bevölkerung nicht mehrheitlich gegeben zu sein. Das Bundesministerium für Gesundheit ist seit Beginn der Verhandlungen dafür eingetreten, dass im Sinne unserer Bevölkerung die europaweiten Standards sowohl im Lebensmittel- und Veterinärrecht als auch besonders im Tierschutz jedenfalls nicht aufgeweicht werden.

 

public: Im April findet ja bereits die nächste Verhandlungsrunde zu TTIP statt. Worauf sollte dabei aus Sicht des österr. Gesundheitsministeriums besonders geachtet werden? Wo liegen die Knackpunkte im Bereich Food Safety and Animal and Plant Health (SPS) aus Ihrer Sicht?

BMG: Zu den Themen, die auch das Bundesministerium für Gesundheit betreffen, wurde – über das BMWFW, das für Österreich an den Verhandlungen zu TTIP beteiligt ist – für die Verhandlungen Folgendes übermittelt bzw. eingebracht:

Es wird als DIE wesentliche Grundbedingung angesehen, dass in den Verhandlungen unser Recht auf das selbstbestimmte Schutzniveau und das Vorsorgeprinzip in Bezug auf regulatorische Maßnahmen von den USA anerkannt und dementsprechend in einem möglichen Abkommen verankert wird.

 

Gentechnikpolitik:

Für Importe sollen die Zulassungsverfahren weiterhin streng sein. Für die Möglichkeit, das österreichische Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen aufrechtzuerhalten, wird sich Österreich weiterhin einsetzen.

Hormoneinsatz bei der Fleischproduktion:

Derzeit gewährt die EU den USA ein Kontingent für die Einfuhr von qualitativ hochwertigem Rindfleisch ohne Hormoneinsatz in der Höhe von 45.000 Tonnen (0 Prozent Zoll). Eine Verlängerung dieser Regelung ist vorgesehen. Importkontingenten für Rindfleisch, das mit Hormoneinsatz erzeugt wurde, wird nicht zugestimmt werden.

Schweinefleisch, das mit Hilfe des Masthormons Ractopamin hergestellt wurde, darf nicht in die EU eingeführt werden. Das bestehende Einfuhrverbot wird von Österreich unterstützt.

Geflügelfleisch/Hygienestandards:

In den USA wird Fleisch nach dem Schlachten mit chlorhaltigen Substanzen gereinigt. In der EU sind die Hygienevorschriften bei der Tierhaltung und Schlachtung strenger; es wird mit Wasser gereinigt. Der europäische Hygienestandard muss hier erhalten bleiben.

 

Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)

public: Welchen Substanzen kommen denn beim Chlorhuhn in den USA überhaupt zum Einsatz? Sind diese Substanzen bei uns zugelassen? Wofür werden sie verwendet? Wie wirken sie sich auf die Gesundheit, den Körper aus?

AGES: Vorweg ist aus Sicht unserer Experten anzumerken, dass jegliche nachträgliche chemische Behandlung (egal, ob mit Chlorart, Peressigsäure, Milchsäure oder anderen chemischen Hilfsmitteln) ausschließlich zu einer Reduktion der Keime, und nicht zu einem sterilen Produkt führt. Der im Zusammenhang mit chemischen Keimreduktionsverfahren oft verwendete Begriff „Dekontamination“ ist aus fachlicher Sicht für chemische Verfahren nicht anwendbar. Keimfrei werden Lebensmittel lediglich mittels radioaktiver Bestrahlung oder durch Hocherhitzung (Konserven).

Chemische Reduktion - tierische Lebensmittel

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 vom 29. April 2004 dürfen Lebensmittelunternehmer zum Zweck der Entfernung von Oberflächenverunreinigungen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs keinen anderen Stoff als Trinkwasser bzw. sauberes Wasser verwenden. Das bedeutet, dass eine chemische „Dekontamination“ mit Chlor nicht erlaubt ist. Die Mitgliedstaaten der EU und somit auch Österreich setzen darauf, die Keimvermehrung durch Hygiene bei der Produktion zu verhindern und nicht durch nachträgliche „Dekontamination“.

Chemische Reduktion - Gefährdung

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat bisher keine speziellen Sicherheitsbedenken zur Anwendung der Chlorverbindungen bei Geflügelfleisch geäußert. Es sind aber Fragen der Resistenzbildung und der Umweltverträglichkeit nicht abschließend geklärt. Darüber hinaus fehlen Erkenntnisse über unerwünschte gesundheitliche Effekte, die dadurch verursacht werden könnten, dass neben den krankmachenden Keimen auch dort natürlich vorkommende Bakterien auf der Fleischoberfläche abgetötet werden.

Quelle EFSA (2014): Scientific Opinion on the evaluation of the safety and efficacy of peroxyacetic acid solutions for reduction of pathogens on poultry carcasses and meat 

Aus Sicht des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) können chemische Verfahren notwendige ganzheitliche Hygienekonzepte nicht ersetzen, aber unter bestimmten Bedingungen ergänzen. Voraussetzung für die Anwendung chemischer Verfahren ist, dass die gesundheitliche Unbedenklichkeit sichergestellt sein muss.

Quelle BfR (2014): Chemische Dekontaminationsverfahren: Kein Ersatz für ganzheitliche Hygienekonzepte / Mitteilung Nr. 020/2014 des BfR vom 11. Juni 2014 

Chlorat-Rückstände in Lebensmitteln

Chlorate wurden früher als Herbizide angewendet; seit dem 10. Mai 2010 ist in den Ländern der EU die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Chlorat verboten (Regulation (EC) No 1107/2009). In der Lebensmittelindustrie wird Chlor in wässriger Lösung auf Oberflächen und Produktoberflächen angewendet, um Bakterien abzutöten. In Österreich erfolgt die Beurteilung der Chloratgehalte nach Art. 14 Reg. EC 178/2002. Demnach wird die zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI-Wert) für Stoffe wie Chlorat in Lebensmitteln ausgehend von ländertypischen Verzehrsdaten berechnet. Grundlage für die Berechnung des ADI-Wertes eines Stoffes ist dabei eine toxikologische Risikobewertung. Im toxikologischen Experiment wird dazu ein NOEL (No observed effect level) ermittelt. NOEL entspricht der höchsten Dosis oder Expositionskonzentration eines Stoffes, bei der keine statistisch signifikante, behandlungsbedingte Wirkung beobachtet werden kann. Der NOEL wird in Tierversuchen ermittelt und für Menschen um einen Sicherheitsfaktor ergänzt. Daraus ergibt sich wiederum der ADI-Wert.

public: Die Amerikaner fürchten sich vor unseren bzw. den europäischen Mikroben (insb. Listerien) auf und in Lebensmitteln. Inwiefern unterscheiden sich hier die Grenzwerte in Hinblick auf Fleisch, Milchprodukte aber auch Obst und Gemüse? Sind unsere Levels zu niedrig, die Amerikaner zu paranoid? Gibt es hier neue Denkansätze? 

AGES: In Österreich und der EU wird auf allen Ebenen entlang der Produktion von tierischen Lebensmitteln (von der Primärproduktion bis hin zum Konsumenten) auf ganzheitliche Hygienekonzepte gesetzt, um die Keimvermehrung in der Produktion zu verhindern. Tierische Lebensmittel, insbesondere Fleisch, weisen immer eine gewisse Keimbelastung auf. Absolut keimfrei werden Lebensmittel nur durch radioaktive Bestrahlung oder durch Hocherhitzung (Konserven). Jegliche nachträgliche chemische Behandlung (egal, ob mit Chlorart, Peressigsäure, Milchsäure oder anderen chemischen Hilfsmitteln) kann ausschließlich zu einer Reduktion der Keime, und nicht zu einem sterilen Produkt (Dekontamination) führen.

public: Laut den TTIP-Verhandlern wird die EU auch eine Reihe von GMOs zulassen müssen, weil sie von der EFSA laut "risk assessment" als undenklich eingestuft wurden. D.h. GMOs würden zwar nicht über TTIP kommen, sehr wohl aber über die WTO?

AGES: Die Zulassung von GVOs hat nicht direkt etwas mit TTIP zu tun. Die EU Kommission wird ohne Zutun von TTIP alle von der EFSA als unbedenklich charakterisierte GVOs in absehbarer Zeit als Produkte bzw. zum Anbau zulassen. Durch die Opt-out Regelung, die die EU Kommission durch die aktuelle Novellierung der Richtlinie 2001/18/EG ermöglicht, kann in Zukunft Österreich darauf bestehen, dass bestimmte GVOs nicht in Österreich angebaut werden.

Ausführliche Kontaktadressen und Links finden Sie auf der GVO Informationsseite des Gesundheitsministeriums 

public: Ist das risk assessment bzw. eine Zusammenfassung davon öffentlich zugänglich?

AGES: Jeder für den kommerziellen Anbau und/oder das Inverkehrbringen in Betracht gezogene GVO wird von der EFSA auf negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt geprüft. Die durchgeführten Risikobewertungen werden in sogenannten „Scientific Opinions“ veröffentlich, die frei zugänglich sind.

Weiterführende Dokumente zu GVO Notifikationen sind auch im EFSA Register of Questions zu finden.

 

Drei weitere informative Links, die wir Ihnen keinesfalls vorenthalten wollen:

Dr. Petra Erler, Geschäftsführerin der "The European Experience Company GmbH" in Potsdam und ehemalige Kabinettschefin des damaligen EU-Kommissars Günter Verheugen in Brüssel, verfasste einen interessanten Beitrag zur "Chlorhühnchen-Debatte: Das Problem sind die europäischen Hühner" auf www.euractiv.de

Catarina Pietschmann und Prof. Dr. Dr. H. Mohamed Hafez von der Freien Universität Berlin zeigen in einem Beitrag auf, wie es um die Keime auf europäischen Hühnern bestellt ist: Von Salmonellen und glücklichen Hühnern. Der Spagat zwischen artgerechter Haltung und Verbraucherschutz.

Wenn Sie wissen wollen, wie ein Chlorhuhn schmeckt, können Sie dies in einem amüsanten Beitrag des Journalisten Winand von Petersdorff in der FAZ nachlesen.

 

Bildhachweis Huhn: shishiga - Fotolia