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Mittelfristgutachten zu Pensionen zeigt, dass bis 2019 um vier Milliarden weniger ausgegeben werden als prognostiziert.
Laut dem Entwurf des Mittelfristgutachtens der Pensionskommission werden die Zuschüsse des Bundes zu den Pensionen bis 2019 spürbar geringer ausfallen als ursprünglich prognostiziert, sagte Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 27. November zum Mittelfristgutachten der Pensionskommission. Das sei eine direkte Folge der Reformen der vergangenen Jahre, unterstrich Hundstorfer. So werden 2019 nicht wie im Gutachten des vergangenen Jahres 13,55 Milliarden Euro an Bundesmittel aufgewendet werden, sondern 12,54 Milliarden. Insgesamt werden im Vergleich zum letzten Mittelfristgutachten der Pensionskommission vom vergangenen Jahr im vorliegenden Entwurf bis einschließlich 2019 rund vier Milliarden Euro weniger in das Pensionssystem zugeschossen. Im Vergleich zum aktuellen Bundesfinanzrahmen sind es rund drei Milliarden Euro weniger. „Die Pensionsquote, d.h. die Zahl der Pensionisten pro 1.000 Erwerbstätigen, sinkt. 2014 waren es noch 617 Pensionisten/1.000 Erwerbstätigen, 2015 sind es 610, ab 2017 werden es 609 sein, und damit wird wieder der Wert von 2008 erreicht“, erläuterte der Sozialminister.
Der Anteil der Bundesmittel am BIP beträgt gemäß dem aktuellen Gutachtens heuer 3,07 Prozent. Durch die günstige Entwicklung steigt auch der Anteil der Bundesmittel am BIP bis 2019 weniger: Im letztjährigen Gutachten ergibt sich für 2019 ein BIP-Anteil von 3,59 Prozent. Das aktuelle Gutachten errechnet 3,28 Prozent, das ist also ein geringer Anstieg von 0,21 Prozent des BIP. „Wir können daher keineswegs von einer Explosion der Kosten sprechen“, unterstrich Hundstorfer. Entscheidend sei immer, wie hoch ist der Anteil der Pensionskosten am BIP und da ist die Entwicklung moderat, so der Minister.
Als Gründe für diese positiven Entwicklungen nannte Hundstorfer die schwächeren Pensionsanpassungen aufgrund niedrigerer Inflationsaussichten und die Wirkung der Pensionsreformen der letzten Jahre: „Wir haben die Langzeitversichertenregelung verschärft mit der Erhöhung des Antrittsalter auf 62 Jahr und mit einem höheren Abschlag auf 4,2 Prozent. Auch die Abschläge bei der Korridorpension wurden von 4,2 auf 5,1 Prozent erhöht sowie die nötigen Versicherungsmonate von 450 schrittweise auf 480 angehoben. Pensionierungen wegen langer Versicherungsdauer sind ausgelaufen. Die Invaliditätspension wurde neu gestaltet; darunter fällt die Neuregelung der Invaliditätspension für all jene, die am 1.1.2014 jünger als 50 Jahre alt waren sowie die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für den Tätigkeitsschutz auf 60 Jahre“, sagte der Minister abschließend.