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Förderung E-Mobile für Betriebe/Private, im Bild v. li: Sabine Wolfsgruber Umweltservice Salzburg, Günther Rauchfuß Fa. Bauchinger - Hausbetreuung, LH-Stv. Astrid Rössler, Gunter Sperka Klimakoordinator d. Landes. Bildnachweis: LMZ/Neumayr/SB

 

Erhöhte Förderung von E-Fahrzeugen bringt Anschub für Elektromobilität

In Salzburg werden Private und Betriebe mit bis zu 6.000 Euro pro Fahrzeug gefördert.

Das Land Salzburg verstärkt im Programm des Klima- und Umweltpaktes (KLUP) seine Förderaktivitäten im Bereich der Elektromobilität, um die Anwendung und Verbreitung von Technologien, die zum Klimaschutz beitragen, zu unterstützen, den Ausbau erneuerbarer Energie zu beschleunigen und die Energieeffizienz zu steigern.

"Zur Umsetzung der Klima- und Energiestrategie Salzburg 2050 hat das Land zahlreiche Maßnahmen beschlossen. Um die im Masterplan Klima + Energie 2020 festgeschriebenen Ziele zu erreichen, braucht es einerseits Einsparungen bei den Treibhausgasemissionen und andererseits den Ausbau erneuerbarer Energieträger. Ein Baustein dieser Gesamtstrategie ist die Förderung von Elektromobilität, die mit Anfang des Monats April umgestellt und erhöht worden ist. Betriebe, Gemeinden und gemeinnützige Vereine können um eine Förderung für die Umstellung ihrer Fahrzeuge beziehungsweise ihres Fuhrparks ansuchen. Aber auch Private haben die Möglichkeit, für die Anschaffung eines Elektro-Pkw eine Förderung des Landes zu beziehen. Wichtig ist dabei der Strombezug: Denn in beiden Fällen ist die Verwendung von Ökostrom eine Förderungsbedingung", so Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler am 20. April. Das Volumen für diese erhöhte Förderaktion beläuft sich auf vorerst 700.000 Euro, der Zeitraum für die Antragsstellung ist bis zum 1. April 2017.

Förderung für Private

Gefördert wird die Anschaffung eines mehrspurigen Elektrofahrzeuges. Das Fahrzeug muss in Salzburg zugelassen sein, der Klasse M1 oder N1 entsprechen und überwiegend privat genutzt werden. Der Strom für den Betrieb muss nachweislich aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Gebrauchtwagen sind von der Förderung nicht umfasst. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages ausbezahlt und beträgt 5.000 Euro pro Fahrzeug (bisher 3.000 Euro) bei Verwendung von Ökostrom oder 6.000 Euro pro Fahrzeug (bisher 4.000 Euro) bei Nachweis der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten zur regenerativen Stromerzeugung. Die Förderung beträgt jedoch maximal 35 Prozent der förderungsfähigen Kosten.

Fördervoraussetzungen

Eine Antragstellung bei der Förderungsaktion ist zwischen 1. April 2016 und 1. April 2017 möglich. Es werden neu gekaufte Elektrofahrzeuge gefördert. Pkw, welche zuvor ausschließlich bei Tageszulassungen oder als Vorführwagen verwendet wurden, gelten als Neuwagen und sind daher ebenfalls förderungsfähig. Die Bruttoanschaffungskosten des Fahrzeuges (bezogen auf die Serienausstattung) dürfen 40.000 Euro nicht überschreiten. Die zur Förderung eingereichte Rechnung muss auf die Antragstellerin bzw. den Antragsteller lauten. Das zur Förderung beantragte Elektrofahrzeug ist mindestens vier Jahre zu behalten. Zur Einhaltung der Publizitätsmaßnahmen ist auf dem geförderten Fahrzeug an gut sichtbarer Stelle (zum Beispiel im Bereich der Ladebuchse oder am Fahrzeugheck) ein Aufkleber des Landes Salzburg anzubringen. Dieser wird mit der Auszahlungsinformation postalisch übermittelt. Der Bezug von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energiequellen muss bei der Antragstellung nachgewiesen werden. Die Antragsstellung erfolgt online unter www.umweltfoerderung.at/emobilitaet. Der Förderungsantrag muss nach Lieferung des Fahrzeuges, jedoch längstens drei Monate nach Rechnungslegung gestellt werden.

Förderung für Betriebe

Zielgruppe sind Betriebe, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften, sowie konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine mit Sitz im Bundesland Salzburg. Gefördert wird die Anschaffung von einem bis maximal 15 neuen, mehrspurigen Elektrofahrzeugen. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages ausbezahlt und beträgt für Betriebe, konfessionelle Einrichtungen, Vereine 3.000 Euro beim Kauf eines mehrspurigen Elektrofahrzeugs oder 6.000 Euro pro Fahrzeug bei gleichzeitigem Kauf von zwei bis 15 mehrspurigen Elektrofahrzeugen.

Gebietskörperschaften

Gebietskörperschaften erhalten eine Förderung von 6.000 Euro pro Fahrzeug bei Kauf von einem bis 15 mehrspurigen Elektrofahrzeugen. Die Förderung beträgt jedoch maximal 35 Prozent der förderungsfähigen Kosten.

Förderungsvoraussetzungen

Eine Antragstellung bei der Förderungsaktion ist bis zum Ausschöpfen des vorgesehenen Budgets und bis längstens zum 1. April 2017 möglich. Bei Anschaffung von mehreren Fahrzeugen hat die Bestellung aller Fahrzeuge innerhalb eines Monats zu erfolgen. Fahrzeuge, welche zuvor ausschließlich bei Tageszulassungen oder als Vorführwagen verwendet wurden, gelten als Neuwagen und können daher bei der Förderungsaktion gefördert werden. Die Anschaffung eines Hybridfahrzeuges oder die Umrüstung eines bestehenden Fahrzeuges auf ein Elektrofahrzeug ist nicht förderungsfähig. Ebenso ist die Anschaffung eines Gebrauchtwagens nicht förderungsfähig.

Entspricht die Förderwerberin bzw. der Förderwerber den Bedingungen für eine erhöhte Förderung, so ist die vorangehende Durchführung einer Fuhrparkanalyse durch das umwelt service salzburg verpflichtend. Die vorzulegende Fuhrparkanalyse darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein (Beratungsschiene "Fuhrpark-Analyse für Betriebe" bzw. "Klimafreundliche Mobilität für Ihre Gemeinde 'Als Betrieb'"). Nähere Informationen sind unter www.umweltservicesalzburg.at abrufbar.

Für den Betrieb der Fahrzeuge darf ausschließlich "Strom aus erneuerbaren Energieträgern" verwendet werden. Für jenen Standort, an dem das Fahrzeug hauptsächlich geladen wird, ist der Nachweis über den Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern zu erbringen.

Hausbetreuung Bauchinger verbessert Umweltbilanz durch Elektromobilität

Die Hausbetreuungsfirma Bauchinger mit Zentrale in Salzburg ist ein zertifizierter Klimabündnisbetrieb und setzt nun einen weiteren Schritt: Um die Ökobilanz, sowie den Energie- als auch den Kraftstoffverbrauch zu senken wurde unter ökologischen Gesichtspunkten eine Kosten- und Lebenszyklusbetrachtung der vorhandenen Fahrzeuge vorgenommen. Da Elektroautos sowohl beim Energieverbrauch als auch beim Treibhausgasausstoß wesentlich besser abschneiden als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, wird das Unternehmen nun zehn Elektrofahrzeuge erwerben und in den kommenden Wochen – nach der Fuhrparkanalyse durch umwelt service salzburg – einen entsprechenden Förderungsantrag stellen.

"Jeder Beitrag auf lokaler Ebene ist ein wichtiger Meilenstein zu einer klimafreundlicheren Energienutzung. Das Bewusstsein in der Öffentlichkeit ist gewachsen, Emissionen sowie Lärm und Abgase zu minimieren. Daher hat unser Unternehmensgründer Daniel Bauchinger entschieden, für unsere Kunden nicht nur einen wirtschaftlichen sondern einen echten ökologischen Mehrwert zu schaffen", so Günther Rauchfuß, im Unternehmen für die Eventlogistik zuständig.

Informationen

Vertiefende Informationen wie das Infoblatt zur Elektromobilitätsförderung für Betriebe (PKW) können im Internet abgerufen werden. Das Infoblatt zur Elektromobilitätsförderung für Betriebe (sonstige Elektromobile) gibt es ebenfalls digital, ebenso das Infoblatt zur Elektromobilitätsförderung von Privatpersonen. Die Klimastrategie des Landes kann unter www.salzburg2050.at  abgerufen werden.

Quelle: Landes-Medienzentrum Salzburg