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Sozial-Landesrat Reinhold Entholzer und AMS-OÖ Landesgeschäftsführerin Birgit Gerstorfer. Bildnachweis: Land OÖ

 

Mehr Angebote für Arbeitssuchende
in OÖ

3.243 arbeitslose Personen beziehen derzeit bedarfsorientierte Mindestsicherung in Oberösterreich. Um diese Menschen wieder am Arbeitsmarkt zu integrieren, arbeiten das Sozial-Ressort des Landes Oberösterreich und das AMS zusammen, um gezielte Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte anzubieten.

Die Zielsetzungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung umfassen neben der Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs und damit der Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung insbesondere die Hilfe beim Einstieg bzw. Wiedereinstieg in das Arbeitsleben.

Die Grundlage für alle Bestrebungen einer nachhaltigen und raschen Re-Integration in den Arbeitsmarkt bildet die Bereitschaft der BMS-Bezieher ihre Arbeitskraft einzusetzen und sich um eine entsprechende Anstellung zu bemühen. Diese Vorgabe findet ihren gesetzlichen Ausdruck in der Bemühungspflicht gemäß § 7 und § 11 des Oö. BMSG und bildet eine Grundvoraussetzung für den Anspruch bzw. den Bezug von Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung. In der Realität sind Mindestsicherungsbezieher oftmals stark von vermittlungshemmenden multiplen Problemlagen geprägt, die den Wiedereinstieg in das Berufsleben erschweren. Neben diesen individuellen Problemlagen ist es vor allem die schwierige Situation am Arbeitsmarkt, die in den vergangenen Jahren zu einem Anstieg der Bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung geführt hat.

Untenstehende Tabelle soll einen Eindruck der Arbeitsmarktentwicklung in ausgewählten Bereichen seit 2012 geben:

Status/Jahr

2012

2013

2014

2015

2012-2015

BMS-Bezieher im Jahresmittel

9.165

11.327

12.819

13.953

+ 52,24 %

Langzeitarbeitslose*

7.435

8.906

12.176

15.650

+ 110,50 %

Jugendliche Arbeitslose**

5.586

6.192

6.436

6.686

+ 19,70 %

Arbeitslose in Oberösterreich

28.995

33.270

37.483

41.192

+ 42,10 %

Daten: AMS Arbeitsmarktdaten Online sowie Land OÖ

*zum Stichtag in einem beliebigen Status beim AMS vorgemerkte Personen, die die LZBL-Regel erfüllen. Als langzeitbeschäftigungslos (LZBL) gilt eine Person, wenn die Dauer des zugehörigen GF zum Stichtag eine GF-Dauer > 365 Tage aufweist.
** bis 25 Jahre

 

Sozial-Landesrat Reinhold Entholzer: „Der Blick auf die Entwicklungen am Arbeitsmarkt ist notwendig, wenn über das letzte Sicherungsnetz des Sozialwesens, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, gesprochen wird. Bloß die Anstiege in der BMS zu thematisieren, dabei aber nicht über Arbeitsmarktpolitik zu sprechen, ist damit nicht nur eine Verkürzung, sondern kommt einer inhaltlichen Leermeldung gleich. Genau aus diesem Grund wehre ich mich gegen die geplanten Kürzungen in der bedarfsorientierten Mindestsicherung, denn es ist nicht zu erwarten, dass arme und ohnehin von sozialer Ausgrenzung betroffene Menschen deswegen schneller oder besser eine Arbeit finden, weil sie zum Teil noch ein Stück weit ärmer gemacht werden. Im Gegenteil: Wir wissen, dass zunehmende soziale Ausgrenzung und Armut mit ihren Folgen die Chancen am Arbeitsmarkt weiter verringert.“

Case Management in Oberösterreich

Zur Steigerung der Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt und insbesondere für BMS-Bezieher mit multiplen Vermittlungshemmnissen wurde in Oberösterreich mit dem Case Management und den Programmen zur Berufsorientierung, Ausbildung sowie der schrittweisen Heranführung an den Arbeitsmarkt ein engmaschiges Netz an Projekten und Hilfestellungen gesponnen, die das Ziel verfolgen, Hilfesuchende bei der Bewältigung ihrer Problemlagen zu unterstützen und im weiteren Schritt im Idealfall den Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Entsprechend der geltenden Vereinbarungen zur bedarfsorientierten Mindestsicherung arbeiten die für die Mindestsicherung zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Magistrate und das Arbeitsmarktservice im Rahmen einer in jedem Bezirk eingerichteten Clearingstelle zusammen, um gemeinsam über abgestimmte und strategisch zielführende Angebote zu beraten, die im individuellen Fall die Steigerung der Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt bewirken. Nach Abklärung der gesundheitlichen Eignung der Hilfesuchenden und damit einer Einschätzung ob die bzw. der Betroffene dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung steht, wird im weiteren Schritt durch das sogenannte Case Management sowohl eine Sozialanamnese als auch ein Perspektivenplan für den BMS-Bezieher erstellt.

Das vom Land Oberösterreich und dem AMS gemeinsam getragene Case Management existiert seit Sommer 2012 flächendeckend in allen Bezirken, wobei die Vereine B7, FAB und das Oö. Hilfswerk mit der Durchführung der Angebote beauftragt sind. Einladungen zum Case Management erfolgen über die Clearingstellen und damit in einer gemeinsamen Steuerung durch BMS-Behörden (Bezirkshauptmannschaften und Magistrate) sowie dem AMS.

Im Zeitraum zwischen 2012 und 2015 wurden in Summe 1.645 auf diese besondere Hilfeleistung angewiesene Personen dem Case Management zugewiesen. „Die Erfahrung aus den letzten Jahren zeigt uns, dass nach dem Case Management rund 35 Prozent der Klienten in den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Weitere rund 20 Prozent können soweit befähigt werden, die Jobsuche eigenständig und mit verbesserten Chancen weiterzuführen“, führt der Sozial-Landesrat aus.

Pakt für Arbeit und Qualifizierung

Das Sozial-Ressort des Landes Oberösterreich steuert im Jahr 2016 rund 18 Millionen Euro zum Pakt für Arbeit und Qualifizierung bei. Die im Zuge des Paktes für Arbeit und Qualifizierung durch die Abteilung Soziales geförderten Angebote umfassen die strategischen Säulen „Jugendliche und junge Erwachsene“, „Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungsproblemen und Menschen am Rande des Arbeitsmarktes“.

Entwicklungsperspektiven

Im Zuge der ohnehin laufenden Debatte über Reformansätze der bedarfsorientierten Mindestsicherung ist es aus Sicht des Sozial-Landesrats sinnvoll, verstärkt Angebote zur beruflichen Re-Integration in den Arbeitsmarkt zu setzen und damit zu einer Entlastung der sozialen Netze in einer Form beizutragen, die nicht – wie etwa Kürzungen der Bezüge – zu Lasten der ohnehin schwierigen Situation der Bezieher/innen gehen und deren Chancen am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen weiter verschlechtern. „Ich werde diese Themen weiterhin mit Nachdruck einbringen, um eine strategisch sinnvolle und geordnete Vorgehensweise der Landesregierung sicherzustellen. Über die sozialen Netze zu diskutieren, ohne auch über Arbeitsmarktpolitik zu sprechen, wird der Thematik nicht gerecht und bringt uns in Gefahr, an den eigentlichen Ursachen vorbei zu handeln“, so der Sozial-Landesrat, der darüber hinaus vorhandene Projekte eines strategischen Screenings unterziehen will, um die Effizienz der Angebote nach Möglichkeit weiter zu erhöhen und noch zielgerichteter auf die Erfordernisse der derzeitigen Arbeitsmarktsituation reagieren zu können.

Schwieriges Arbeitsmarktumfeld

3.243 arbeitslose Personen bezogen Ende März eine bedarfsgerechte Mindestsicherung – das sind 7,6 Prozent aller Arbeitslosen in Oberösterreich. Die überwiegende Zahl der Betroffenen (2.293 Personen bzw. 70,7 %) waren 'Aufstocker', die neben dem AMS-Bezug nur eine Teilunterstützung erhielten; 950 Personen (das sind 2,2 % aller Arbeitsuchenden) waren Vollbezieher der Mindestsicherung (und haben keinen Anspruch auf einen AMS-Bezug). 

Längere Vormerkdauer – weniger Arbeitsaufnahmen

Die Vermittlungslage von Arbeitslosen mit Mindestsicherungsbezug zeigt sich vor allem an der Vormerkdauer und den Arbeitsaufnahmen: Während Personen ohne Mindestsicherungsbezug im Schnitt 155 Tage arbeitslos sind, sind es in der Gruppe mit Mindestsicherungsbezug 219 Tage. Im März nahmen 170 bislang arbeitslose Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherung eine Arbeit auf – um 18 weniger als im März 2015.

"Wir müssen dafür sorgen, dass sich die Arbeitslosigkeit innerhalb dieser Personengruppe nicht dauerhaft verfestigt", betont AMS-Landesgeschäftsführerin Birgit Gerstorfer. "Als Instrumente zur Förderung des Wiedereinstiegs in den Beruf setzen wir Schulungen, Eingliederungsbeihilfen und Transitarbeitsplätze ein.“

7,6 Prozent der Personen in Schulung beziehen Mindestsicherung

Die Zahl der Mindestsicherungsbezieher in Schulungen steigt aktuell deutlich an: Im Jahresabstand gab es einen Zuwachs um 52,6 Prozent (von 511 auf 780 zwischen März 2015 auf 2016) – bei einem tendenziell rückläufigen Schulungsaufkommen. "Unter den Personen in Schulung nehmen die Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherung einen Anteil von 7,6 Prozent ein. Ihr Anteil entspricht also jenem unter den Arbeitslosen", resümiert Gerstorfer. 

Quelle: Land OÖ