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Die Kommission legt wirtschaftliche und soziale Prioritäten der EU für das kommende Jahr fest. Sie plädiert für einen positiveren fiskalpolitischen Kurs im Euroraum und schließt ihre Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten des Euroraums ab.
Die Kommission stellte am 16. November 2016 ihre Sichtweise der wirtschaftlichen, sozialen Prioritäten der EU für das kommende Jahr vor. Grundlage hierfür bilden Präsident Junckers Rede zur Lage der Union 2016 sowie die jüngsten Wirtschaftsdaten der Herbstprognose 2016 der Kommission. Mit dem vorgelegten Paket wird der Zyklus der wirtschaftspolitischen Steuerung – das sogenannte Europäische Semester – für 2017 eingeleitet.
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte dazu: „Das Europäische Semester 2017, das wir (...) einleiten, wird für Europa entscheidend sein, wenn es darum geht, einen wirtschaftlichen und sozialen Umschwung zu erreichen. Ich glaube, wir können das schaffen. Aus diesem Grund empfiehlt die Kommission einen positiven fiskalpolitischen Kurs, um einerseits die wirtschaftliche Erholung zu begünstigen und andererseits die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank zu unterstützen, die diese Last nicht alleine tragen sollte. Jeder Mitgliedstaat sollte seinen Teil dazu beitragen: Diejenigen, die es sich leisten können, müssen mehr investieren, während diejenigen, die weniger haushaltspolitischen Spielraum haben, Reformen und eine wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung durchführen sollten.“
Europa erlebt derzeit eine wirtschaftliche Erholung, die zwar noch recht instabil aber deutlich spürbar ist und mit der Schaffung von Arbeitsplätzen einhergeht. Das BIP der EU ist heute höher als vor der Krise, die Arbeitslosigkeit geht zurück, und es werden wieder mehr Investitionen getätigt. Gleichwohl besteht kein Grund, sich zufrieden zurückzulehnen: Der Rückenwind, der die wirtschaftliche Erholung bislang begünstigt hat, lässt teilweise nach, und auch die Nachwirkungen der Krise – insbesondere die sozialen Auswirkungen, die hohe öffentliche und private Verschuldung sowie der hohe Anteil notleidender Kredite – sind noch immer deutlich zu spüren.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten daher auf, ihre Anstrengungen gemäß den Grundsätzen des „tugendhaften Dreiecks“ – Investitionen, Strukturreformen und verantwortungsvolle Fiskalpolitik – zu intensivieren und hierbei den Fokus auf soziale Gerechtigkeit und ein Wachstum zum Wohle aller zu legen. Die Kommission hat kürzlich in ihrem Arbeitsprogramm 2017 ihre Prioritäten für Maßnahmen auf EU-Ebene vorgestellt, u. a. die Stärkung der Investitionsoffensive für Europa. Das am 16. November präsentierte Paket enthält weitere Leitlinien für die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten.
Was speziell den Euroraum anbelangt, plädiert die Kommission für einen deutlich positiveren fiskalpolitischen Kurs für das gesamte Euro-Währungsgebiet, um das Risiko „niedrigen Wachstums und geringer Inflation“ zu vermeiden, und ruft zur Unterstützung der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank auf.
Die politischen Leitlinien im Jahreswachstumsbericht werden begleitet von einer Mitteilung über den fiskalpolitischen Kurs für das Euro-Währungsgebiet, einer Empfehlung zur Wirtschaftspolitik im Euroraum sowie einer eingehenden Analyse des Wirtschaftsumfelds, des Arbeitsmarkts und der sozialen Bedingungen. Darüber hinaus nimmt die Kommission Stellung zu den Übersichten über die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets für 2017.
Positiver fiskalischer Kurs für das Euro-Währungsgebiet
In seiner Absichtserklärung, die seine Rede zur Lage der Union 2016 begleitete, kündigte Präsident Juncker an, die Kommission werde „für einen positiven fiskalpolitischen Kurs des Euro-Währungsgebiets“ plädieren, „mit dem die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank unterstützt wird“. Die Diskussionen über den geeigneten fiskalischen Kurs für das Euro-Währungsgebiet sind zentraler Teil der Bemühungen der Kommission um eine Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion im Rahmen von Stufe 1 der Folgemaßnahmen zum Bericht der fünf Präsidenten vom Juni 2015 („Vertiefung durch Handeln“).
Sowohl die Geldpolitik als auch die Fiskalpolitik spielen bei der Stabilisierung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds eine wichtige Rolle. Die Geldpolitik ist im Euro-Währungsgebiet als einheitliches Instrument angelegt. Im Gegensatz dazu ist die euroraumweite Fiskalpolitik aufgrund der Tatsache, dass es weder einen zentralen Haushalt noch eine zentrale Stabilisierungsfunktion gibt, lediglich die Summe der 19 nationalen fiskalpolitischen Ausrichtungen. Angesichts der jüngsten Daten und ohne Berücksichtigung der in den einschlägigen Regeln vorgesehenen Flexibilität würde eine vollständige Umsetzung der haushaltspolitischen Anforderungen der länderspezifischen Empfehlungendes Rates vom Juli 2016 in der Summe für 2017 und 2018 einen leicht restriktiven fiskalischen Kurs für den Euroraum als Ganzes implizieren. Aufgrund der allgemeinen Unwägbarkeiten sowie der Tatsache, dass die bisherige Erholung noch gefestigt werden muss, erscheint ein solcher fiskalpolitischer Kurs jedoch nicht angemessen.
In ihrer Mitteilung weist die Kommission auf die Notwendigkeit eines positiveren fiskalpolitischen Kurses hin und hebt hervor, dass die Chancen, ihn zu erreichen, jetzt gut stehen. Ein positiver fiskalpolitischer Kurs bedeutet sowohl die unterstützende, d. h. expansive Ausrichtung, die die Fiskalpolitik insgesamt einnehmen sollte, als auch die Zusammensetzung der fiskalpolitischen Anpassung, was die Verteilung der Anstrengungen zwischen den Ländern und die Art der damit verbundenen Ausgaben und/oder Steuern bzw. Abgaben angeht.
Um einen solchen fiskalpolitischen Kurs zu erreichen, muss der Euroraum einen kollektiveren Ansatz verfolgen, der den unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Ländern Rechnung trägt: Erstens Mitgliedstaaten, die ihre Haushaltsziele übererfüllen, sollten ihren finanzpolitischen Spielraum zur Ankurbelung von Binnennachfrage und Qualitätsinvestitionen nutzen – Letzteres auch grenzüberschreitend im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa. Zweitens Mitgliedstaaten, die im Rahmen des präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts weitere Haushaltsanpassungen vornehmen müssen, sollten dafür sorgen, dass sie die Anforderungen des Pakts weitgehend erfüllen. Drittens Mitgliedstaaten, die der korrektiven Komponente des Pakts unterliegen, sollten eine fristgerechte Korrektur ihrer übermäßigen Defizite sicherstellen und hierzu u. a. finanzielle Puffer für unvorhergesehene Umstände vorsehen.
Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets
Im Einklang mit ihrer Mitteilung über den fiskalpolitischen Kurs für das Euro-Währungsgebiet empfiehlt die Kommission eine fiskalpolitische Lockerung um bis zu 0,5 Prozent des BIP im Jahr 2017 für das Euro-Währungsgebiet insgesamt. Dies sollte zu einem ausgewogenen Policy-Mix beitragen, um Reformen zu fördern und die Erholung zu stärken. In der Empfehlung wird auch die Notwendigkeit betont, Strukturreformen durchzuführen und die öffentlichen Finanzen qualitativ zu verbessern.
Seit dem letzten Jahr legt die Kommission diese Empfehlung früher im jährlichen Zyklus vor, sodass die Erkenntnisse für das Euro-Währungsgebiet und die einzelnen Länder besser in den nationalen Haushaltsplanungen berücksichtigt werden können und die Mitgliedstaaten möglichen Spillover-Effekten und gemeinsamen Zuständigkeiten Rechnung tragen können. Die Empfehlung enthält Leitlinien für das Euro-Währungsgebiet als Ganzes, wobei gezielt Strategien gefördert werden sollen, mit denen die Schaffung von Arbeitsplätzen, die soziale Gerechtigkeit und die Konvergenz sowie Investitionen für mehr Wachstum begünstigt werden.
Warnmechanismus-Bericht
Der Warnmechanismus-Bericht ist ein zentrales Instrument des Europäischen Semesters. Mit ihm soll Ungleichgewichten vorgebeugt oder begegnet werden, die einem reibungslosen Funktionieren der Wirtschaft der Mitgliedstaaten, des Euro-Währungsgebiets oder der EU insgesamt im Wege stehen, und es sollen Anstöße für die richtigen politischen Gegenmaßnahmen gegeben werden (sogenanntes Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht). Im Warnmechanismus-Bericht werden diejenigen Mitgliedstaaten ermittelt, die von der Kommission eingehender dahin gehend geprüft werden sollten, ob sie von Ungleichgewichten betroffen sind. Insbesondere stützt er sich auf eine wirtschaftliche Auslegung eines Scoreboards mit vereinbarten Indikatoren.
2017 werden 13 Länder, bei denen anhand der Scoreboard-Analyse ein Ungleichgewicht festgestellt wurde, eingehend geprüft werden. Dabei handelt es sich um dieselben 13 Länder, bei denen schon im Vorjahr ein Ungleichgewicht festgestellt wurde (Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, die Niederlande, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien und Zypern). Die Kommission wird die Ergebnisse dieser eingehenden Überprüfungen im Rahmen ihrer jährlichen Länderberichte Anfang 2017 vorstellen.
Im diesjährigen Warnmechanismus-Bericht werden die Fortschritte bei der Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte – insbesondere im Euro-Währungsgebiet – vor dem Hintergrund des laufenden Abbaus der In- und Auslandsverschuldung, einigen anhaltenden Schwierigkeiten im Bankensektor, der Entwicklung der Hauspreise und des Arbeitsmarkts sowie der sozialen Situation geprüft.
In Summe weist das Euro-Währungsgebiet weiterhin einen der weltweit höchsten Leistungsbilanzüberschüsse aus, der 2015 angestiegen ist und wohl auch in diesem Jahr weiter wachsen wird. Der Leistungsbilanzüberschuss des Euro-Währungsgebiets ist symptomatisch für die gedämpfte Binnennachfrage in den letzten Jahren sowie die Bemühungen beim Schuldenabbau in den verschiedenen Sektoren und Mitgliedstaaten.
Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts
Der diesjährige Berichtsentwurf liefert einen Überblick über die Leistung der Mitgliedstaaten in folgenden Bereichen: Arbeitslosenquote; Jugendarbeitslosenquote; Anzahl der Menschen, die weder Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren; verfügbares Bruttoeinkommen der privaten Haushalte; Armutsgefährdungsquote und bestehende Ungleichheiten.
Dem Bericht zufolge geht die Erholung zunehmend mit der Schaffung von Arbeitsplätzen einher, was unter anderem auf die Strukturreformen zurückzuführen ist, die in letzter Zeit in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt wurden. Seit 2013 wurden acht Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen, davon fast fünf Millionen seit Beginn der Amtszeit dieser Kommission. Die Arbeitslosenquote in der EU ist stetig zurückgegangen. Sie lag im September 2016 bei 8,5 Prozent (10 % im Euro-Währungsgebiet) und erreichte damit ihren tiefsten Stand seit 2009 (seit 2011 für das Euro-Währungsgebiet). Gleichzeitig liegt die Beschäftigungsquote in der Altersgruppe 20-64 mit 71,1 Prozent (zweites Quartal 2016) erstmals über dem Wert des Jahres 2008. Das bedeutet, dass die in der Strategie Europa 2020 für die Beschäftigungsquote für 2020 festgelegte Zielmarke von 75 Prozent erreicht werden könnte, sofern der aktuelle Trend anhält. Auch wenn erste Anzeichen auf mehr Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten hindeuten, so gibt es in den Bereichen Beschäftigung und Soziales noch immer große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Die Arbeitslosigkeit und auch die Armut sind in vielen Teilen Europas noch immer viel zu hoch. Ausgeprägte Ungleichheiten beeinträchtigen die Wirtschaftsleistung sowie das Potenzial für nachhaltiges Wachstum.
Darüber hinaus geht der Bericht auf die in den einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführten Reformen ein. Er wird gemeinsam mit dem Rat verabschiedet.
Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung
Die Kommission hat die Übersichten über die Haushaltsplanung für 2017 der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Hinblick auf die Erfüllung der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) bewertet. In mehreren Fällen gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die geplante Haushaltskonsolidierung hinter den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts zurückbleibt oder zurückzubleiben droht.
Im Einzelnen wurde Folgendes festgestellt:
In Bezug auf die fünfzehn Länder, die der präventiven Komponente des SWP unterliegen:
– Bei fünf Ländern (Deutschland, Estland, Luxemburg, Niederlande und Slowakei) entsprechendie Übersichten über die Haushaltplanung den Vorgaben des SWP für 2017.
– Bei vier Ländern (Irland, Lettland, Malta und Österreich) entsprechen die Übersichten über die Haushaltsplanung weitgehend den Vorgaben des SWP für 2017. Bei diesen Ländern könnten die Planungen eine gewisse Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung des mittelfristigen Haushaltsziels bewirken.
– Bei sechs Ländern (Belgien, Italien, Zypern, Litauen, Slowenien und Finnland) deuten die Übersichten über die Haushaltsplanung auf das Risiko hin, dass die Vorgaben des SWP für 2017möglicherweise nicht erfüllt werden. Bei diesen Ländern könnten die Übersichten über die Haushaltsplanung eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung des jeweiligen mittelfristigen Ziels bewirken. Finnland hat jedoch die Anwendung der Strukturreformklausel und der Investitionsklausel für 2017 beantragt. Die Kommission wird bei der Prüfung, ob Finnland hierfür in Frage kommt, jedoch berücksichtigen, dass die Schätzungen der Produktionslücke unsicher sind; dies wiederum kann sich auf die Bewertung der Erfüllung der Vorgaben des SWP auswirken. Im FalleLitauens sieht die Status-Quo-Haushaltsplanung vor, dass das Land die Anwendung der Strukturreformklausel beantragen möchte. Die vollständige Bewertung des möglichen Flexibilitätsspielraums für Finnland und Litauen wird als Teil des normalen Verfahrens des Europäischen Semesters im Rahmen der Bewertung des Stabilitätsprogramms 2017 erfolgen.
In Bezug auf die drei Länder, die der korrektiven Komponente des SWP unterliegen (also Gegenstand eines Defizitverfahrens sind):
– Bei Frankreich sind der Übersicht über die Haushaltsplanung zufolge die Vorgaben des SWP für 2017 weitgehend erfüllt, da in der Herbstprognose 2016 der Kommission davon ausgegangen wird, dass das Gesamtdefizit im Jahr 2017 leicht unter dem Schwellenwert von 3 Prozent liegen wird, obwohl die Konsolidierungsanstrengungen deutlich hinter dem empfohlenen Maß zurückbleiben und die Korrektur im Jahr 2018 bei unveränderter Politik nicht nachhaltig wäre.
– Bei Spanien deutet die Übersicht über die Haushaltsplanung auf das Risiko hin, dass die Vorgaben des SWP für 2017 möglicherweise nicht erfüllt werden. Zwar geht man bei diesen Projektionen von einer unveränderten Politik aus, doch werden der Kommissionsprognose für 2017 zufolge weder das Zwischenziel für das Gesamtdefizit noch die empfohlenen Konsolidierungsanstrengungen erreicht werden.
– Bei Portugal deutet die Übersicht über die Haushaltsplanung ebenfalls auf das Risiko hin, dass die Vorgaben des SWP für 2017 möglicherweise nicht erfüllt werden, auch wenn die prognostizierte Abweichung nur ganz knapp über dem Schwellenwert für eine erhebliche Abweichung liegt. Daher erscheinen die Risiken begrenzt, sofern die erforderlichen fiskalpolitischen Maßnahmen ergriffen werden. Portugal, das derzeit der korrektiven Komponente unterliegt, wird voraussichtlich dieses Jahr im Einklang mit den Empfehlungen den im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 3 Prozent einhalten. Das Land könnte ab 2017 der präventiven Komponente unterliegen, wenn rechtzeitig eine nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits erreicht wird.
Portugal und Spanien haben bis Mitte Oktober ihre Übersichten über die Haushaltsplanung sowie Berichte über die Maßnahmen vorgelegt, die sie als Reaktion auf die vom Rat am 8. August 2016 im Einklang mit Artikel 126 Absatz 9 des Vertrags angenommenen Inverzugsetzungsbeschlüsse ergriffen haben. Die Kommission hat zwischenzeitlich die einschlägigen Unterlagen geprüft und führt einen strukturierten Dialog mit dem Europäischen Parlament. Sie ist zu dem Schluss gelangt, dass die Defizitverfahren beider Mitgliedstaaten ruhen sollten. Somit besteht keine Veranlassung für einen Vorschlag der Kommission mehr, einen Teil der Zahlungen aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds auszusetzen, und es wird kein diesbezüglicher Vorschlag vorgelegt.
Die nächsten Schritte
Die Kommission fordert den Rat, insbesondere die Euro-Gruppe, sowie den Europäischen Rat auf, die vorgelegten Leitlinien zu erörtern und zu unterstützen. Sie sieht weiteren Diskussionen mit dem Europäischen Parlament über die Prioritäten für die EU und das Euro-Währungsgebiet erwartungsvoll entgegen.
Bevor die Kommission Anfang 2017 die Länderberichte erstellt, die Mitgliedstaaten ihre nationalen Programme vorlegen und im nächsten Frühjahr die länderspezifischen Empfehlungen veröffentlicht werden, möchte die Kommission den Dialog mit den Mitgliedstaaten intensivieren, um ein gemeinsames Verständnis zu erlangen, welches die gemeinsamen Prioritäten sind und wie die Reformen zeitlich gestaffelt und erfolgreich umgesetzt werden können. Unter Federführung des zuständigen Vizepräsidenten werden Informationsbesuche auf politischer Ebene stattfinden. Ferner werden die Mitgliedstaaten bei bilateralen Treffen die Gelegenheit haben, zur Analyse der Kommission Feedback zu geben.
Darüber hinaus fordert die Kommission in ihrer Mitteilung die enge Einbeziehung der nationalen Parlamente und der Sozialpartner bei der Ausarbeitung und Umsetzung der nationalen Programme.
Quelle: Europäische Kommission