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Städtebund kritisiert Entwurf zur Gewerbeordnung

Generalsekretär Weninger: „Entwurf unausgegoren; unklare Kompetenzen könnten zu Verzögerungen und Nachteilen anstatt zu Beschleunigung führen“

Die neue Gewerbeordnung hat das Ziel, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. Doch das Gegenteil könnte der Fall sein, kritisiert der Österreichische Städtebund nun in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, der Ende Jänner dem Parlament vorgelegt werden soll. „Dass Betriebe einfacher und leichter genehmigt werden, ist sehr zu begrüßen“, sagt dazu Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes. „Doch der Gesetzesentwurf hat weitreichende Konsequenzen insbesondere für die Städte; Vieles ist nicht durchdacht und kontraproduktiv, wir fordern daher eine gründliche Überarbeitung unter Einbindung der österreichischen Städte“, so Weninger.

Kritisch haben sich auch nahezu alle der 15 österreichischen Statutarstädte geäußert, darunter Linz, Salzburg, Villach und St. Pölten. „Mit der geplanten Änderung der Gewerbeordnung wird ein Modell österreichweit umgesetzt, das in dieser Form Probleme schafft anstatt zu lösen“, sagt der St. Pöltner Bürgermeister Mathias Stadler. „Es müssen einige Details noch verbessert werden, vor allem sollte den Gemeinden Parteistellung zur Wahrung der Interessen des Ortsbildes, der Flächenwidmung und der Bebauung eingeräumt werden. Das „St. Pöltner Modell“ hat sich in der Praxis seit vielen Jahren bewährt und wäre daher eine gute Vorlage für Verbesserungen“, so Stadler.

One-Stop-Shop – aber Kompetenzen unklar

Bedenken bestehen, dass durch die Verfahrenskonzentration bei der Gewerbebehörde Betriebe genehmigt werden könnten, die in Widerspruch zu Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen der Gemeinden stehen, da die Mitwirkung der Gemeinden im Bauverfahren unklar ist. Auch gibt der Entwurf keine Lösung für „gemischte Bauvorhaben“, also Gebäude, die sowohl gewerblich, als auch z. B. in den oberen Stockwerken zu Wohnzwecken genutzt werden sollen.

Der Österreichische Städtebund fordert daher, dass baurechtliche Bestimmungen aus der gewerbebehördlichen Genehmigung herauszunehmen sind und den Gemeinden Parteistellung im Betriebsanlagenverfahren eingeräumt wird. Da die geplanten Änderungen in Verfassungsrang beschlossen werden sollen, ist auch eine nachträgliche Änderung nur schwer möglich. Weiters soll bei der Genehmigung von Betriebsanlagen die Entscheidungsfrist von sechs auf vier bzw. sogar nur zwei Monate verkürzt werden, was aus Sicht des Österreichischen Städtebundes ohne Aufstockung der Personalressourcen kaum einzuhalten ist, insbesondere, wenn Baurecht, Forstrecht und Naturschutzrecht miterledigt werden müssen.

Erschwerend kommt weiters hinzu, dass statt Amtssachverständigen auch externe GutachterInnen gewählt werden können. In der Vergangenheit hat sich dies nicht bewährt. Aus Sicht der Städte würde diese zusätzliche Wahlmöglichkeit dazu führen, dass das Verfahren zusätzlich verkompliziert, verzögert und vor allem enorm verteuert wird. Unklar ist auch, ob und wieweit Bürger Parteistellung in den einzelnen Verfahren haben werden. Die Änderung der Gewerbeordnung sollte dazu führen, dass berechtigte Interessen der Bürger einfach und effizient beachtet werden und andererseits Bewilligungen nicht durch unsachliche Argumente verzögert werden können, wenn beispielsweise Nachbarn gar nicht betroffen sind.

Der Österreichische Städtebund plädiert daher dafür, dass die Gesetzesvorlage nochmals überdacht und im Detail gemeinsam mit den Experten überarbeitet wird, denn die Mitarbeiter der Magistrate haben genau die praktische Expertise und Erfahrung, die es braucht, um solche Reformen umzusetzen, damit Genehmigung wirklich schneller und effizienter erledigt werden können“, sagte Weninger abschließend.