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Innenminister Wolfgang Sobotka plant Einführung eines Verwaltungsstraftatbestandes, um illegale Doppelstaatsbürgerschaften zu bekämpfen.
Im Zuge des Ministerrates am 19. April 2017 stellte Innenminister Wolfgang Sobotka Maßnahmen für eine Bekämpfung von illegalen Doppelstaatsbürgerschaften vor. Konkret geht es um die Einführung eines Verwaltungsstraftatbestandes, die künftig als Abschreckung dienen und Sanktionen ermöglichen soll. „Wir können nicht länger hinnehmen, dass manche Menschen offenkundig unsere Rechtslage missachten und illegalerweise eine zweite Staatsbürgerschaften annehmen.“ Wer dies trotzdem tut, müsse wie schon bisher mit dem Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft rechnen. „Es muss klar sein, dass man damit sämtliche Rechte und Privilegien der österreichischen Staatsbürgerschaft verliert. Zudem soll es künftig aber eine klare Meldepflicht im Falle einer doppelten Annahme sowie eine Verwaltungsstrafe von bis zu 5.000 Euro geben.“ Dies solle vor allem der Abschreckung und Androhung von Sanktionen dienen, so Sobotka. Eine intensive Information bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft sowie der Beantragung eines Reisepasses soll zudem für eine höhere Sensibilisierung sorgen. Auch der verbesserte Datenaustausch zwischen österreichischen Behörden soll dafür Sorge tragen, dass illegale Doppelstaatsbürgerschaften künftig besser nachweisbar sind.
Kickl fordert Einbürgerungen auszusetzen
„Aus dem Ergebnis des türkischen Verfassungsreferendums sollten jetzt die richtigen Schlüsse für Österreich gezogen werden. Weder ist jetzt Aufgeregtheit der richtige Ratgeber noch darf man bei über 70 Prozent Zustimmung in Österreich zur Tagesordnung übergehen. Die autokratische Entwicklung in der Türkei und die offensichtliche Einschränkung der Menschenrechte in diesem islamistischen System scheinen für eine große Zahl der in Österreich lebenden Türken attraktiver sein als die hier geltenden demokratischen Usancen, Werte und Grundrechte“, so FPÖ-Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl.
„Als Sofortmaßnahme sollte jedenfalls die Rechtsgrundlage für ein Aussetzen aller türkischen Einbürgerungen auf unbestimmte Zeit geschaffen werden. Jede weitere Zuwanderung aus der Türkei verschärft die Situation und nicht ohne Grund hat Staatspräsident Erdogan zwei Tage vor dem Verfassungsreferendum im Zuge einer Rede formuliert, dass ‚die Zukunft Europas unsere fünf Millionen Brüder formen (werden), die sich dort angesiedelt haben‘. Erdogan habe damit nichts anderes gesagt, als dass das Gesicht Europas künftig ‚türkisch‘ werden wird. Dem gilt es jetzt Einhalt zu gebieten“, so Kickl.
Neben der Aussetzung der türkischen Einbürgerungen sei auch vom BMI eine Task-Force einzurichten, die sich die Einbürgerungen der Türken in den vergangenen 15 Jahren annimmt. Jeder einzelne Fall sollte genau geprüft werden und dabei sowohl die Rechtsgrundlage der Einbürgerung aber auch die Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaft unter die Lupe genommen werden. „Der Innenminister hat ja leider die freiheitlichen Warnungen und Hinweise für Planquadrate im Zuge des türkischen Referendums nicht angenommen“, erinnerte Kickl.
„Offenbar hängen etliche Türken in Österreich einer autokratisch-islamistisch dominierten Denkweise an. Das hat bereits jetzt unzweifelhaft Auswirkungen auf unser gesellschaftliches Zusammenleben. Wie gedenkt Österreich mit dieser gesellschaftspolitischen Entwicklung umzugehen, vor allem, wenn man die demografische Entwicklung bedenkt“, so Kickl, der in diesem Zusammenhang an die Aufforderung Erdogans an Europa lebenden Türken erinnerte, mehr Kinder zu bekommen. „Das sind entscheidende Fragen für die Zukunft Österreichs, auf die SPÖ und ÖVP bisher keine klaren Antworten gefunden haben“, sagte Kickl.
SPÖ: Tiroler Task Force wäre für Wien ein Drama
„Das Staatsbürgerschaftsgesetz ist ein Bundesgesetz, das Wien vollzieht. Gegen ein missbräuchliches Verhalten der Rechtsordnung ist selbstverständlich vorzugehen“, hielt hingegen Landtagsabgeordnete Nicole Berger-Krotsch (SPÖ) in der Wiener Sonderlandtagssitzung zum Thema Doppelstaatsbürgerschaften fest. Sie weist darauf hin, dass Änderungen dieses Bundesgesetzes Aufgabe der Bundes-ÖVP seien.
„Bei Erlangen der österreichischen Staatsbürgerschaft ist jede andere abzulegen. Wer sich hinterher wieder eine zweite beschafft, umgeht das Gesetz. Dies ist unverzüglich mit dem Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft zu sanktionieren. Besteht der Verdacht auf eine Doppelstaatsbürgerschaft, wird ein Feststellungsverfahren durchgeführt. In Wien werden alle Verdachtsfälle ausnahmslos geprüft“, stellt Berger-Krotsch weiter klar. „Dem Wiener Magistrat hier vorzuwerfen, es sei seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, ist absolut falsch und typisch für die FPÖ“, so Berger-Krotsch weiter.
Klare Worte findet Berger-Krotsch auch zur Forderung einer Task Force, wie sie in Tirol besteht. „Sollten wir in Wien die Tiroler Task Force als Vorbild heranziehen, wäre das ein Drama für unsere Stadt. Denn während in Tirol nur eine Mitarbeiterin mit der Überprüfung der Doppelstaatsbürgerschaft betraut ist, haben wir in Wien fünf Mitarbeiter.“
NEOS: Doppelstaatsbürgerschaften sind nicht das Problem
„Doppelstaatsbürgerschaften sind nicht das Problem, wenn es um Integration geht. In einer globalisierten Welt ist es völlig normal, dass sich Menschen ihrem Herkunftsland ebenso verbunden fühlen wie der neuen Heimat, das soll auch in mehreren Staatsbürgerschaften zum Ausdruck kommen“, stellt hingegen NEOS Wien Integrationssprecher Christoph Wiederkehr im Zuge der Sitzung des Wiener Landtages zum Thema Doppelstaatsbürgerschaft fest. „Die FPÖ, die dieses Thema aufgebracht hat, führt eine reine Scheindebatte. Wo es politisch für sie passt – beispielsweise bei Menschen aus der Türkei – wird verteufelt, gleichzeitig fordert sie aber die Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler ein. Es geht der FPÖ nur um Schlagzeilen, nicht um konstruktive Lösungen.“
„Anstatt eine nationalistische Scheindebatte über Staatsbürgerschaften zu führen, bietet NEOS Wien sachliche Vorschläge. Wir bringen einen Antrag zu einem Integrationspass ein, mit dem der Integrationsfortschritt von Menschen, die nach Österreich eingewandert sind, nachvollziehbar und klar geregelt wird“, erklärt Wiederkehr. „Die brennenden Fragen der Integration, der Probleme in den Schulen und Kindergärten müssen gelöst werden. Es ist höchst problematisch, dass die Partei des Türkischen Präsidenten Erdogans offensichtlich so einen massiven Einfluss auf die türkische Community in Österreich hat. Aber das kann nicht durch eine Debatte über die Doppelstaatsbürgerschaft geändert werden“, betont Wiederkehr abschließend.
ÖIF-Integrationsbarometer: Österreicher lehnen Doppelstaatsbürgerschaft ab
Für das aktuelle Integrationsbarometer des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) befragte Meinungsforscher Peter Hajek 1.000 österreichische Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr zum Zusammenleben von Österreichern und Flüchtlingen sowie von Nicht-Muslimen und Muslimen, zum Thema Mindestsicherung, Staatsbürgerschaft und dem subjektiven Sicherheitsgefühl.
6 von 10 Befragten beurteilten das Zusammenleben zwischen Nicht-Muslimen und Muslimen als schlecht. Diese Beurteilung hat sich im Vergleich zu vorangegangenen Umfragewellen weiter verschlechtert: Wurde es im November 2015 noch von mehr als einem Drittel der Befragten als gut beurteilt, sank die positive Bewertung im Dezember 2016 auf nur noch rund ein Viertel. Ebenfalls kritisch wird das Zusammenleben zwischen Österreicher/innen und Flüchtlingen bewertet – hier sehen 58 Prozent das Zusammenleben als eher oder sehr schlecht. Besonders kritisch äußern sich Unter-30-Jährige, Menschen aus dem urbanen Raum sowie aus niedrigen Bildungsschichten.
Die Möglichkeit eine Doppelstaatsbürgerschaft, z. B. eine österreichische und türkische Staatsbürgerschaft, zu besitzen, lehnen knapp drei Viertel aller Befragten sehr oder eher ab. Wenn es um Erleichterungen beim Erwerb der Staatsbürgerschaft geht, sind sogar über 80 Prozent sehr oder eher dagegen. 8 von 10 Befragten sind sehr oder eher dafür, dass die Vollverschleierung bzw. das Tragen einer Burka in der Öffentlichkeit verboten sein sollte.
Fast zwei Drittel der Befragten sprechen sich sehr oder eher dafür aus, dass anerkannten Flüchtlingen eine geringere Mindestsicherung ausbezahlt werden sollte. Die Kürzung der Mindestsicherung in Oberösterreich von 914 auf 560 Euro befürworten knapp drei Viertel der Befragten (72 %) als sehr oder eher richtig. Verpflichtende gemeinnützige Arbeit für Flüchtlinge, die Mindestsicherung beziehen, sehen 83 Prozent der Befragten als richtig an.