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Der Grüne Verfassungssprecher Albert Steinhauser reagiert ablehnend auf den jüngsten Vorstoß der Landeshauptleute, wonach die Gerichte Bescheide nur aufheben und nicht in der Sache entscheiden dürfen sollen.
„Die Änderungsvorschläge der Landeshauptleute zur Verwaltungsgerichtsbarkeit führen zu längerer Verfahrensdauer und werfen alle Überlegungen zu einem effizienten Rechtsschutz über Bord. Wenn ein Gericht nicht so entscheidet, wie es die Politik will, soll es also entmachtet werden“, reagiert der Grüne Verfassungssprecher Albert Steinhauser ablehnend auf den jüngsten Vorstoß der Landeshauptleute, wonach die Gerichte Bescheide nur aufheben und nicht in der Sache entscheiden dürfen sollen. „Den Landeshauptleuten hat die Rechtskontrolle durch die Verwaltungsgerichte schon immer schlecht geschmeckt. Sie sehen darin eine Einschränkung ihrer politischen Macht. Alleine das sollte hellhörig machen“, benennt Steinhauser die Motivation des Briefes.
Die Einführung der Verwaltungsgerichte und ihrer Entscheidungsbefugnisse mit der Verfassungsnovelle 2012 wurde mit den Stimmen aller Parteien beschlossen. Die Reform sollte den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention Rechnung tragen, wie auch den Verwaltungsgerichtshof entlasten. Um einen raschen Rechtsschutz sicherzustellen, sollten die Verwaltungsgerichte in der Regel gleich in der Sache selbst entscheiden und diese nicht bloß aufheben, wenn eine behördliche Entscheidung fehlerhaft war. Mit der vollen Entscheidungsbefugnis der Verwaltungsgerichte wollte der Verfassungsgesetzgeber ein Ping-Pong-Spiel zwischen Verwaltung und Gericht vermeiden. Steinhauser betont, dass die Verwaltungsgerichte immer nur im Rahmen der Gesetze entscheiden können und das nur dann, wenn die Vorinstanz diesen Entscheidungsspielraum nicht richtig wahrgenommen hat.
Es gibt keinerlei Veranlassung, von diesem Grundkonsens abzugehen. Anlässlich des dreijährigen Bestehens der Verwaltungsgerichte gab es im Jänner 2017 viel Lob für die Reform. Die Verwaltungsgerichte und Verfahrensregeln haben sich bewährt. „Es wäre völlig verfehlt, wenn der Verfassungsgesetzgeber dieses bewährte System jetzt aus Anlass einer einzelnen Entscheidung ändern würde, noch dazu wo das Verfahren zur dritten Piste aus Anlass der Beschwerden des Flughafens Wien und des Landes NÖ bei den Höchstgerichten, also dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof, anhängig ist“, stellt Steinhauser klar, dass dies ein absurder Aufruf zur Anlassgesetzgebung wäre.