Eine neuste Studie von Contrast EY veröffentlicht heute, am 4. Oktober, eine Studie zum Thema „Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung in Österreich“.
Contrast EY hat 31 Verantwortliche von österreichischen Verwaltungseinrichtungen zu ihren Digitalisierungsplänen, Risiken beim digitalen Wandel, Status quo des Datenschutzes, Nutzung von Social Media und vielen weiteren Themen befragt.
Die öffentliche Verwaltung in Österreich setzt auf Digitalisierung: Für so gut wie alle Einrichtungen der öffentlichen Hand wie Ministerien oder andere Einrichtungen des Bundes (97%) sind digitale Technologien grundsätzlich wichtig, fast drei Viertel (74%) bezeichnen diese sogar als sehr wichtiges Thema.
Der starke Fokus auf Digitalisierung trägt bereits Früchte: Im aktuellen Index für digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) der EU-Kommission belegt Österreich im Bereich der digitalen öffentlichen Dienste den fünften Platz unter 28 EU-Ländern. Die größten Vorteile der Digitalisierung liegen aus Sicht der öffentlichen Hand in der Automatisierung von Prozessen (94%), der Vereinfachung von Kommunikation innerhalb der Abteilung (68%) und der Erweiterung von Interaktionsmöglichkeiten mit Bürgerinnen und Bürgern (61%). Die Einsparung von Aufwand und Kosten in der Verwaltung wertet knapp die Hälfte (48%) als Pluspunkt. Bei den negativen Folgen der zunehmenden Automatisierung rangieren höhere IT-Kosten (74%) und größere Anforderungen an die Datensicherheit (71%) ganz oben. Fast jeder Zweite (45%) sieht die geringere zwischenmenschliche Kommunikation als Schattenseite.
Verbindliche Digitalisierungsstrategie
„Jede Einrichtung der öffentlichen Hand braucht eine verbindliche Digitalisierungsstrategie – die Leitplanken sind durch die ‚Digital Roadmap‘ schon vorgegeben. Die öffentliche Verwaltung muss die Digitalisierung treiben – und nicht umgekehrt. Darüber hinaus sei es wichtig, diese Strategie ganzheitlich aufzusetzen. Momentan hat nur jede dritte Verwaltungseinrichtung mit einer Digitalisierungsstrategie darauf geachtet, dass diese in die Gesamtstrategie eingebunden ist,“ so Christian Horak, Partner bei Contrast EY und fachlicher Leiter des 24. NPO-Kongresses der am 10. Und 11. Oktober in Schloß Schönbrunn hochkarätig besetzt über die Bühne geht. Informationen unter: www.npo-kongress.at.
Hemmnisse: Geringe Kompetenz, wenig Budget und Überalterung
Der Bedarf nach zusätzlichen Fähigkeiten im Umgang mit neuen technologischen Möglichkeiten bereitet vielen Verantwortlichen in der öffentlichen Verwaltung Kopfzerbrechen: 58 Prozent fürchten, dass die derzeitigen Kompetenzen nicht ausreichen. Bei mehr als zwei Drittel (68%) sind momentan maximal zehn Mitarbeiter mit Digitalisierungsagenden beschäftigt. Auch die budgetären Mittel sind in vielen Fällen überschaubar: Drei Viertel (75%) der heimischen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung können nur bis zu zehn Prozent des gesamten Budgets für die Digitalisierung verwenden.
Zu wenige „Digital Natives“
Das hohe Durchschnittsalter der Mitarbeiter ist eine zusätzliche Bremse für den Ausbau der digitalen Kompetenzen: Bei 68 Prozent machen „Digital Natives“ maximal bis zu ein Viertel der Belegschaft aus, bei jedem Vierten sind sogar mehr als 90 Prozent der Mitarbeiter nicht mit digitalen Technologien aufgewachsen. Demensprechend ist die Rekrutierung von qualifiziertem Personal (36%) die größte Herausforderung im Rahmen der Digitalisierung, die Schulung von bestehendem Personal rangiert auf Platz drei (18%). Als zweitgrößte Herausforderung identifizieren die Verantwortlichen in der öffentlichen Verwaltung das fehlende Bewusstsein für digitale Technologien (32%).
Momentan sind 61 Prozent der Verwaltungseinrichtungen in sozialen Medien tätig. Am stärksten nutzen sie Facebook (54%) und Twitter (32%) zur Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern. 85 Prozent geben an, dass soziale Medien die Kommunikation mit den Zielgruppen verändern, 46 Prozent sehen sogar einen starken Wandel.
Ab Mai EU-Datenschutz-Grundverordnung
Mit der zunehmenden Digitalisierung steigt auch die Wichtigkeit von Datenschutz und IT-Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung.
„Die im Mai 2018 in Kraft tretende EU-Datenschutz-Grundverordnung erhöht die Standards für den Schutz von sensiblen Daten und verschärft die Strafen bei Fehlverhalten. Unter diesen Vorzeichen muss die öffentliche Verwaltung ihre IT-Sicherheit und Mechanismen zum Schutz von personenbezogenen Daten kritisch unter die Lupe nehmen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Dazu gehören neben der technischen Seite auch die Prozesse und die Mitarbeiter, die in den nächsten Monaten intensiv sensibilisiert und geschult werden müssen“, so Horak abschließend.
Weitere Informationen unter : http://www.ey.com/at