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LH Wallner: Wichtig, dass keine Gemeinde verliert

Gemeindefinanzpaket 2017 mit Neuregelung der Bedarfszuweisungen vorgestellt

Bregenz (VLK) – Die starke Partnerschaft zwischen Land und Gemeinden hält an. Die Vorarlberger Landesregierung und der Gemeindeverband haben ein Gemeindefinanzpaket vereinbart, das eine weitere Entlastung der Gemeinden im Sozialfonds und eine Neuregelung der Aufteilung der Bedarfszuweisungen bringt. Vor allem strukturschwache Gemeinden werden noch stärker unterstützt. Zugleich war es ein wichtiges Ziel, dass keine Gemeinde etwas verliert, betonten Landeshauptmann Markus Wallner und Gemeindeverbandspräsident Harald Köhlmeier im Pressefoyer am Dienstag, 10. Oktober.

Anstelle der bisher ausbezahlten schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen sollen künftig von den gesamten Bedarfszuweisungsmitteln – im Jahr 2018 ca. 67,25 Millionen Euro – 35 Prozent als strukturstärkende Mittel verteilt werden. Das heißt, im Jahr 2018 werden das voraussichtlich 23,54 Millionen Euro sein, um 2,68 Millionen Euro mehr als heuer, erläuterte Landeshauptmann Wallner.

Zur Verteilung im Detail: Kleingemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern (65 Gemeinden) etwa erhalten einen Pauschalbetrag von jeweils 100.000 Euro an als Sockelbetrag zur Finanzierung ihrer Grundausstattung. Für Gemeinden unter 10.000 Einwohner mit mehreren selbständigen Ortsteilen (Pflichtkriterium: eigene Schule) gibt es pauschal 150.000 Euro. Die Bezirkshauptstädte bekommen ebenfalls 150.000 Euro für ihre Zentralortfunktion mit überörtlichen Aufgaben. Darüber hinaus werden Ausgleichszahlungen etwa für Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Bevölkerungsentwicklung oder mit geringer Bevölkerungsdichte sowie für solche ohne Nahversorger mit Vollsortiment gewährt.

Bei der Dotierung des Vorarlberger Sozialfonds erhalten die Gemeinden auch in den nächsten drei Jahren einen Ausgleich, wenn ihr gesetzlicher 40-Prozent-Anteil an den Sozialfondskosten eine bestimmte Summe – im Jahr 2018: 100 Millionen Euro plus die durchschnittliche Zunahme ihrer Ertragsanteile in den letzten fünf Jahren – überschreitet. Die Differenz wird zu 60 Prozent aus Landesmitteln und zu 40 Prozent aus Bedarfszuweisungen finanziert. Konkret ist dadurch – aus heutiger Sicht – für das Jahr 2018 eine zusätzliche Entlastung der Gemeinden in der Größenordnung um acht Millionen Euro zu erwarten.

Gemeindeverbandspräsident Köhlmeier zeigte sich mit den getroffenen Vereinbarungen zufrieden: "Es freut mich, dass es gelungen ist, im Sozialfonds Planungssicherheit für die nächsten Jahre zu erreichen und die Verwerfungen, die sich durch des Bundesfinanzausgleich ergeben haben, landesintern auszugleichen."


Quelle: Landespressestelle Vorarlberg