Die Rheintalgemeinden und das Land Vorarlberg, vertreten durch Raumplanungsreferent Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser, einigten sich dabei darauf, die Zusammenarbeit in einer neuen, zeitgemäßen Form zu vertiefen
Vision Rheintal als gemeinsames Projekt des Landes Vorarlberg und der Vorarlberger Rheintalgemeinden war bis Ende 2016 befristet. Im Herbst 2015 wurde deshalb ein Prozess zur strategischen Neuausrichtung der gemeindeübergreifenden Raumplanung im Rheintal gestartet, dessen Ergebnisse am 24. Oktober 2017 in Mäder im Zuge der 12. Rheintalkonferenz von Land und den beteiligten Gemeinden einstimmig beschlossen wurden.
„Vision Rheintal entwickelt sich weiter und tritt in eine nächste Phase – eine Phase der Umsetzung“, zeigte sich Landesstatthalter Rüdisser über den einstimmigen Beschluss sehr erfreut.
Vertiefende Zusammenarbeit in kleineren Einheiten
Die regionale Ebene wird gestärkt, indem sich die Gemeinden in kleineren Einheiten zu sogenannten Kooperationsräumen zusammenschließen. Die Kooperationsräume orientieren sich an bestehenden Strukturen und Kleinregione. Hier soll die gemeindeübergreifende Planung bedarfsgerecht und treffgenau erfolgen. Grundlage der Zusammenarbeit ist dem Beschluss entsprechend ein regionales Räumliches Entwicklungskonzept (regREK), in dem die Gemeinden gemeinsam in den nächsten Jahren ein Zukunftsbild und Strategien für die Kooperationsräume sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung erarbeiten. Seitens des Landes ist geplant, die Kooperationsräume sowohl in ihren Strukturaufwendungen als auch bei den Erstellungsprozessen regionaler Räumlicher Entwicklungskonzepte (regREK) finanziell zu unterstützen.
Kostenneutralität für Gemeinden
Die bisher von den Rheintalgemeinden an Vision Rheintal geleisteten Beiträge in Höhe von jährlich rund 236.000 Euro fließen künftig direkt in die regionalen Kooperationsräume. Dadurch wird eine Kostenneutralität für die Gemeinden im Vergleich zum alten Modell Vision Rheintal erreicht. Dem Land Vorarlberg kommt künftig die Aufgabe zu, die Kleinregionen zu koordinieren und wichtige Zukunftsthemen – in Abstimmung mit den Regionen – federführend zu bearbeiten. Diese Funktion der regionalen Koordination wird bei der Abteilung Raumplanung und Baurecht angesiedelt. Sie wird zentrale Anlaufstelle für die Kooperationsräume in Fragen der regionalen (Raum-)Planung und Zusammenarbeit und stellt die Verbindung zu anderen Abteilungen der Landesverwaltung her.
Individuelle Schwerpunkte – konkrete Umsetzungsprojekte
Einigkeit herrschte unter den Gemeinden und dem Land auch dahingehend, dass die intensivierte Zusammenarbeit auf kleinregionaler Ebene notwendig ist, um auf die Herausforderungen der Zeit reagieren zu können und die Umsetzungsfähigkeit zu erhöhen.
„Gemeindeübergreifende Planung und regionale Zusammenarbeit gewinnen zunehmend an Bedeutung. Mit dem neuen Modell sollen dafür die passenden Strukturen geschaffen werden“, betonte Rüdisser im Anschluss an die Rheintalkonferenz. „Verbindlichkeit und Umsetzungsfähigkeit werden durch die kleinregionalen Kooperationsräume gestärkt. Konkrete Umsetzungsprojekte setzen voraus, dass die Kooperationsräume in regionalen Räumlichen Entwicklungskonzepten auch individuelle Schwerpunkte setzen können.“
Zwei Jahre dauernder Erarbeitungsprozess
Ab Herbst 2015 wurden in persönlichen Gesprächen mit Entscheidungsträgern und Meinungsbildnern sowie in Regionen-Workshops mit Gemeindemandataren ein Stimmungsbild eingeholt und mögliche Zukunftsoptionen für Vision Rheintal ausgelotet. Danach wurden in zwei Arbeitsgruppen zukünftige Themen für die gemeindeübergreifende Rauplanung erarbeitet sowie ein Vorschlag zur künftigen Struktur der Zusammenarbeit, der gestern die Zustimmung der Gemeinden und des Landes erhalten hat.
Nächste Schritte
Landesstatthalter Rüdisser informierte gemeinsam mit Raimund Fend, Vorstand der Abteilung Raumplanung und Baurecht, am Rande der Rheintalkonferenz auch über weitere anstehende Schritte im Bereich der Raumplanung. Noch im Herbst dieses Jahres soll die überarbeitete Förderstrategie für regionale Kooperationen und interkommunale raumplanerische Aktivitäten der Gemeinden von der Landesregierung beschlossen werden. Ebenfalls noch 2017 wird der Begutachtungsentwurf zur Novellierung des Raumplanungsgesetzes vorgelegt. Für Frühjahr 2018 ist eine große Konferenz mit Gemeinden, Regionen und Interessensvertretungen zur gemeinsamen Erarbeitung des raumplanerischen Landes-Leitbilds „Raumbild Vorarlberg 2030“ angekündigt.
FACTBOX
Das neue Modell im Überblick:
• Zusammenarbeit in kleineren Kooperationsräumen für eine bedarfs- und umsetzungsorientierte Planung
• Das Leitbild Vision Rheintal gilt unverändert und wird nun in den Kooperationsräumen umgesetzt
• Regionale Räumliche Entwicklungskonzepte als Grundlage der Zusammenarbeit in den Kooperationsräumen
• Aktive Rolle des Landes in Steuerung und Koordination der Kooperationsräume sowie bei der Bearbeitung von Zukunftsthemen
• Einrichtung einer Koordinationsstelle bei der Abt. Raumplanung und Baurecht des Landes – besserer Service für die Regionen
• Attraktive Landesförderung für regionale Planungen (Beschluss der Förderstrategie für Herbst 2017 geplant)
• Kostenneutralität für die Gemeinden zu altem Modell Vision Rheintal
Quelle: Landespressestelle Vorarlberg