Regierungsprogramm – Was kommt auf Österreichs Städte zu?
Im Rahmen des Bürgermeister-Mediengespräches am 23. Jänner im Wiener Rathaus bekräftigten Bürgermeister Michael Häupl (Präsident des Österr. Städtebundes), und Thomas Weninger, MLS (Generalsekretär des Österr. Städtebundes) die Punkte, die unter anderem bereits Ende November 2017 in einem Forderungsprogramm gemeinsam mit den Städten Linz, Graz und Bregenz bei der neuen Regierung deponiert wurden. In der Geschäftsleitung des Österreichischen Städtebundes wurde dieses einstimmig verabschiedet und an alle im Parlament vertretenen Parteien verschickt.
“Dass der Pflegeregress abgeschafft, und ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr eingeführt werden soll, begrüßen wir politisch ausdrücklich“, sagte Städtebund-Präsident Michael Häupl. „Es muss aber auch die entsprechende Finanzierung vom Bund kommen“. Er warnte davor, dass durch die Abschaffung der Notstandshilfe vermehrt Menschen in die Bedarfsorientierte Mindestsicherung gedrängt werden. „Das wäre wieder eine Verlagerung von Leistungen, die der Bund an Länder und Gemeinden verschiebt, obwohl wir dafür nicht zuständig sind“, sagte Häupl.
Die Notstandshilfe gilt auch für die Pensionsversicherungszeiten.
Städte und Gemeinden erbringen Tag für Tag eine Reihe von wichtigen Leistungen für den täglichen Bedarf: sie stellen Wasserversorgung, Müllentsorgung, öffentlicher Nahverkehr, aber auch soziale Leistungen wie Kindergärten oder Nachmittagsbetreuung bereit – auf höchstem Niveau. Grundlage für deren Finanzierung ist der Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
Abgabenquote: Laut Regierungsprogramm soll die Abgabenquote in Richtung 40 gesenkt werden. Weniger Einnahmen bedeuten aber auch weniger Ertragsanteile für Städte und Gemeinden. Bei einer Steuerreduktion von 10 Milliarden heißt das Einsparungen von ca 1 Milliarde. Generell gilt: jede Veränderung des bestehenden Finanzausgleichs, der die Verteilung der Geldmittel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden regelt, hat direkte Auswirkungen und sollte unbedingt mit den VertreterInnen der Länder bzw. Städte und Gemeinden neu verhandelt werden.
Abschaffung Aktion 20.000: die Abschaffung wird ausdrücklich bedauert, da es in den Städten und Gemeinden bereits einige erfolgreiche Pilotprojekte gab. In diesen Gemeinden ging auch die Arbeitslosigkeit bei den über 50 Jährigen merklich zurück.
Pflegefinanzierung: Städte zahlen direkt und indirekt (über Umlagen an die Länder) bei der Pflege mit. Durch die Abschaffung des Pflegeregress seit 1.1.2018 entstehen Mehrkosten von über 500 Millionen Euro. Die bisher zugesagte Abgeltung von 100 Millionen Euro ist daher völlig unzureichend.
„Arbeitslosengeld Neu“: Bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) zahlen Städte und Gemeinden über die „Sozialhilfeumlage“ rund 50 Prozent der Kosten mit, die anderen 50 Prozent zahlen die Bundesländer. Wenn die Leistungen der Arbeitslosenversicherung sinken (degressiver Verlauf, kürzere Bezugszeiten, geringere Höhe), fallen die Betroffenen schneller ins System der Mindestsicherung.
Der Österreichische Städtebund verwehrt sich dagegen, dass die Kosten vom Bund an Länder und Gemeinden weitergereicht werden und warnt gleichzeitig davor, Menschen durch Streichung der Notstandshilfe vermehrt in die Mindestsicherung zu drängen. Mehr Mindestsicherungsbezieher bedeutet für Städte und Gemeinden eine größere finanzielle Belastung. Gleichzeitig warnt der Österreichische Städtebund, dass durch den Zugriff auf Vermögen Armut und Obdachlosigkeit steigen könnten, was in Städten besonders schnell und deutlich sichtbar wird. Es geht also nicht nur um die Finanzierung der Sozialleistungen, sondern auch um die Aufrechterhaltung des sozialen Friedens in Städten.
Integration: Städte haben in den vergangenen Jahren aus eigener Kraft Maßnahmen und Programme entwickelt, um Asylberechtigten und MigrantInnen eine rasche Integration zu ermöglichen. Die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen wirken diesen Bemühungen entgegen. Insbesondere der längere Verbleib in Grundversorgungsquartieren erschwert die Integration und bedeutet für Städte und Gemeinden höhere Kosten.
Stadtregionen: Die Raumordnung fällt grundsätzlich in die Kompetenz der Bundesländer. Die beim Bundeskanzleramt (BKA) angesiedelte Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) als „permanentes Organ von Bund, Ländern und Gemeinden“ zur Abstimmung von Fragen der Raumordnung und Regionalpolitik in Kombination mit der bisherigen Zuständigkeit des BKA für Europäische Städtepolitik waren wertvolle Voraussetzungen für eine nationale Städtepolitik. Städte und Stadtregionen sind die regionalen Versorgungszentren und Kristallisationszentren des Wachstums. Auch international hat Städtepolitik einen hohen Stellenwert (Urban Agenda der EU, UN Urban Agenda, UN-HABITAT, UN-SDGs (etc.). Eine Verlagerung der ÖROK sowie der relevanten Stellen des BKA hin zum Nachhaltigkeitsministerium, das sich insbesondere der Umsetzung eines Masterplans Ländlicher Raum verpflichtet hat, lässt befürchten, dass Städtepolitik in Österreich in den nächsten Jahren nicht den Stellenwert erhält, der ihr international bescheinigt wird. Auch die in vielen EU-Staaten für Stadt(regions)-Entwicklung eingesetzten Fördermittel des Regionalfonds (EFRE) werden zukünftig im Verantwortungsbereich des Nachhaltigkeitsministeriums liegen.
Mobilität: Der öffentliche Verkehr ist das Rückgrat jeglicher umweltfreundlicher Mobilität in den Städten bzw. Stadtregionen und muss daher auch in die von der Regierung avisierte Klima- und Energiestrategie als zentrales Maßnahmenbündel einfließen. Dabei sollte allen EntscheidungsträgerInnen klar sein, dass öffentlicher Verkehr entsprechender finanzieller Dotierungen bedarf. Der Bund sollte den Städten nach dem Vorbild des Schweizer Agglomerationsfonds folgend beim Ausbau der Öffi-Infrastruktur unter die Arme greifen.
Wollen die österreichischen Landeshauptstädte die Klima- und Energieziele im Verkehrsbereich erfüllen, so sind massive Angebotsausweitungen nötig. Von 2020 bis 2050 rechnen die Städte mit 3,9 Mrd. Euro an zusätzlichen Kosten.
Ein Umsteigen auf die Öffis ist dann attraktiv, je stärker die Reglementierungen im Bereich des motorisierten Individualverkehr sind. Die bisher vorgestellten Maßnahmen der Bundesregierung im Verkehrsbereich (Tempo 140, Reduktion der Radarmessungen, „Adaptieren“ der höchstzulässigen Achslast,....) bilden die städtische Realität kaum ab. Hier wird nämlich der Großteil der Wege (in Wien 2/3 aller Wege) bereits per Öffi, Rad oder zu Fuß absolviert. Der Radverkehr findet sich lediglich in einem Nebensatz erwähnt. Die vorgestellten Maßnahmen deuten aus heutiger Sicht vielmehr darauf hin, seitens der Bundesregierung den Autoverkehr zu forcieren – mit allen negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen und letztlich auch die Umwelt. Seitens der Städte bleibt zu hoffen, dass die kommunale Selbstverwaltung bei Punkten wie der angedachten „Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für effiziente und nutzerorientierte Parkraumbewirtschaftungssysteme“ oder dem avisierten „strategischen Infrastruktur- und Raumordnungskonzept“ nicht unter die Räder kommt.
Bei allen Reformvorhaben der Bundesregierung wird entscheidend sein, dass die kommunale Ebene (Städtebund, Gemeindebund) mit ihrer Expertise und Erfahrung wie bisher eingebunden ist.
Quelle: www.wien.gv.at