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Verwaltungspraktikum im Außenministerium

Für JungakademikerInnen, die an einer beruflichen Karriere im Außenministerium interessiert sind bzw. die Aufgaben und Arbeitsweise des Außenministeriums in der Praxis kennen lernen möchten, besteht die Möglichkeit der Absolvierung eines Verwaltungspraktikums in einer der Fachabteilungen der Zentrale. Verwaltungspraktika begründen kein Dienst- sondern ein Ausbildungsverhältnis und stehen österreichischen StaatsbürgerInnen offen.

Verwaltungspraktika werden im Außenministerium für sechs Monate abgeschlossen und sehen einen monatlichen Ausbildungsbeitrag sowie bestimmte Sozialleistungen vor (s. unten). Rechtsgrundlage für Verwaltungspraktika bildet der Abschnitt Ia (§§ 36a bis 36e) des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG).

Zur Möglichkeit der Absolvierung eines Verwaltungspraktikums an einer der österreichischen Berufsvertretungsbehörden im Ausland finden Sie unter Auslandspraktikum weitere Informationen.

Soziales und Entlohnung

VerwaltungspraktikantInnen sind für die Dauer ihres Praktikums in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach Maßgabe des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes pflichtversichert und in der Arbeitslosenversicherung aufgrund des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 versichert.

VerwaltungspraktikantInnen gebührt für die Dauer ihres Praktikums ein monatlicher „Ausbildungsbeitrag“. Dieser beträgt in den ersten drei Monaten als Verwaltungspraktikantin oder Verwaltungspraktikant 50% und in darüber hinausgehenden Zeiträumen 100% des Monatsentgelts eines/r Vertragsbediensteten während der Ausbildungsphase (§ 72 Abs. 1) der Entlohnungsgruppe v1, v2, v3 oder v4, jeweils Entlohnungsstufe 1 (§ 36b Abs. 1 VBG).

Ab 1. Jänner 2018 erhält ein/e VerwaltungspraktikantIn somit EUR 1.318,95 bzw. ab dem 4. Monat EUR 2.637,90 brutto pro Monat.

Arbeitszeit

Die verpflichtende tägliche Anwesenheit umfasst acht Stunden (vierzig Wochenstunden).

Bewerbungsvoraussetzungen

Wie bewerbe ich mich?

VerwaltungspraktikantInnen werden im BMEIA über mehrmals im Jahr stattfindende Auswahlverfahren („Hearings“) rekrutiert.

Zur erfolgreichen Bewerbung ersuchen wir Sie um elektronische Übermittlung (E-Mail) der folgenden Unterlagen in einzelnen PDF-Dateien:

Im Hinblick auf relevante Sprachkenntnisse, Einschlägigkeit absolvierter Studien sowie Berufserfahrung wird auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen eine Vorauswahl getroffen. BewerberInnen werden über die Einladung zum Hearing per E-Mail verständigt.

Im Falle einer Aufnahme ist vor Dienstantritt im BMEIA gemäß § 55 SPG die Zustimmung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung und die Abgabe einer Sicherheitserklärung erforderlich.

Quelle: Außenministerium