In der Vollversammlung des Österreichischen Städtetages wurde heute die Resolution an den 68. Österreichischen Städtetag einstimmig, also mit den Stimmen aller Fraktionen des Österreichischen Städtebundes, beschlossen.
Die Resolution dient dem Österreichischen Städtebund als Grundlage für konkrete Verhandlungen mit Bund und Ländern. Hier die wichtigsten Punkte der Resolution, die im Wortlaut unter www.staedtetag.at zu finden ist:
o Kommunales Mitentscheidungsrecht in allen Angelegenheiten, die Einfluss auf die Kompetenzen und Finanzen der Städte und urbanen Gemeinden entwickeln.
o Eine Absicherung der Kommunalen Daseinsvorsorge, die auch weiterhin nach Kriterien der Versorgungssicherheit, sozialer Erreichbarkeit, Gesundheitsschutz und Nachhaltigkeit gemäß den Sustainable Developtment Goals (SDGs) selbst erfüllen dürfen und auch bei Ausgliederungen der öffentliche Auftrag gewährleistet bleibt. Wichtige Investitionen in die Daseinsvorsorge und Zukunftsbereiche dürfen nicht auf die Kriterien im Fiskalpakt sowie Stabilitäts- und Wachstumspakt angerechnet werden.
o Wohnen: Die Wohnbauförderung hat in Österreich eine lange Tradition und stellt eine wesentliche Säule des sozialen Zusammenhalts dar. Da sich der soziale Wohnbau nicht auf sozial- und einkommensschwache Gruppen beschränkt, findet eine soziale Durchmischung statt, eine Ghettoisierung in Österreichs Städten wird dadurch verhindert. Die Bundesregierung soll dafür eintreten, dass die EU-Mitgliedsstaaten auch weiterin die Kriterien für sozialen Wohnbau selbst definieren, die Beschränkung auf benachteiligte oder schwächere Bevölkerungsgruppen ist aufzuheben.
o Kommunale Finanzen: Die Abgabenquote soll laut Bundeseregierung in Richtung 40 gesenkt werden. Weniger Einnahmen bedeuten aber auch weniger Ertragsanteile für Städte und Gemeinden. Bei einer Steuerreduktion von 10 Mrd. Euro bedeutet das einen Rückgang von Ertragsanteilen von ca. 1 Mrd. Euro. Generell gilt: jede Veränderung des bestehenden Finanzausgleichs, der die Verteilung der Geldmittel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden regelt, hat direkte Auswirkungen und ist unbedingt mit den Vertretern und Vertreterinnen der Länder, Städte und Gemeinden vorab und zeitgerecht neu zu verhandeln.
o Pflege: Einrichtung einer Arbeitsgruppe zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden unter Einbeziehung der Sozialpartner. Nur unter Einbezug aller „Stakeholder" ist eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des Systems umsetzbar. Die Pflege ist solidarisch zu finanzieren. Der Pflegefonds ist spätestens ab 2022 in eine stabile, zweckgebundene Finanzierungslösung überzuführen. Für eine nachhaltige Finanzierung des Pflegebereiches sind auch alternative Finanzierungsquellen zu evaluieren. Sowohl die Einführung einer staatlichen Pflegeversicherung als auch ein steuerbasiertes Finanzierungsmodell (Weiterentwicklung des Pflegefonds) sind zu evaluieren.
o Das Pflegegeld ist aufzustocken und jedes Jahr zumindest im Ausmaß der Inflation zu valorisieren. Grundsätzlich sind jedoch die Sachleistungen zu bevorzugen. Die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen soll ähnlich der Krankenversicherung laufen. Pflegedienste erhalten ihre Leistungen aus der Pflegeversicherung eins zu eins abgegolten. Pflegegeld und Inanspruchnahme von staatlich (geförderten) Pflegeleistungen sind so stärker miteinander zu verknüpfen. Derzeit klafft eine Lücke zwischen Pflegegeld und Leistungen, die damit zugekauft werden können. Es ist auf jeden Fall eine wünschenswerte Entwicklung, wenn der Bereich der Sachleistungen in der Pflege ausgebaut wird. In diesem Zusammenhang ist es keine nachhaltig Strategie, darauf zu setzen, dass ausreichend Familienangehörige (meistens Frauen) zu Hause bleiben, um zu pflegen.
o Dem Personalmangel in der Pflege ist entgegenzuwirken. Jobs in der Pflege sind extrem anstrengend und die Menschen, die hier arbeiten, haben ein erhöhtes Burnout-Risiko. Mehr Wertschätzung für ihre Arbeit ist nur eine Seite der Medaille. Die andere muss eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen sein. Auch der Lehrberuf Pflege ist anzudenken.
o Durch den Entfall des Pflegeregresses kommt es zu einer stark erhöhten Nachfrage nach Heimplätzen. Die stationäre Pflege ist die teuerste Art der Pflege. Der Grundsatz „mobil vor stationär" muss weiterhin Gültigkeit besitzen, vor allem deshalb, weil es die Betroffenen wollen. Um den Andrang auf die stationären Einrichtungen einzudämmen, sind die Tageszentren, teilstationären Einrichtungen und mobilen Dienste, aber auch das Case- und Caremanagement weiter auszubauen (bei diesem liegen auf Dauer sicherlich sogar Einsparungspotenziale für andere Teile des Pflegeangebots).
Weitere Forderungen beziehen sich auf die Bereiche Stadt
und Regionalpolitik, Verkehr und Mobilität, Kinderbetreuung und Bildung.
„Städte und Gemeinden müssen als erste Ebene des Staates gesehen werden. Als jene Ebene, die den Bürgerinnen und Bürgern am Nächsten steht und von der konkrete Antworten auf Lösungen des Alltags erwartet werden.
Österreichs Städte können ihrer Rolle nur dann gerecht werden, wenn sie von Bund und Ländern auch wirklich als Partner begriffen werden und alles daran gesetzt wird, sie bei der Erfüllung ihrer unverzichtbaren Aufgaben zu unterstützen“, schließt die Resolution an den 68. Städtetag 2018.
Details unter: www.staedtetag.at
Quelle: wien.gv.atFotocredit: Markus Wache