Von 287 steirischen Gemeinden erfüllen 124 (2017: 113) die Kriterien für die "Kategorie A": "Für diese Kategorie müssen eine Betreuungseinrichtung für Kinder unter drei Jahren, ein Ganztageskindergarten und eine Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder vorhanden sein", erläutert Bernadette Pöcheim, Leiterin des AK-Frauenreferats.
Mangel an Ganztageskindergärten
Spärlicher gesät sind jene Gemeinden, die den zusätzlichen Kriterien des „Vereinbarkeitsindikators für Familie und Beruf“ (VIF) gerecht werden. "Nur" 59 Gemeinden bieten Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von 0 bis zehn Jahren mit Öffnungszeiten an, die beiden Elternteilen eine Vollzeitbeschäftigung ermöglicht. In 90 Gemeinden werden Kinder in einem Halbtageskindergarten betreut. 24 Gemeinden bieten keine Betreuung von unter Dreijährigen. "Es werden zwar Einrichtungen gebaut – seit 2014 waren es 90 Kinderkrippen und zwölf Kindergärten, aber es ist nach wie vor zu wenig. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist schwer möglich", so Pöcheim.
Verbesserte Öffnungszeiten
Als positiv erweisen sich die verbesserten Jahresöffnungszeiten in den Ferien durch die Kooperationen der Kindergärten innerhalb einer Gemeinde und angrenzender Gemeinden. Verbesserte Tagesöffnungszeiten bei mehreren Einrichtungen einer größeren Gemeinde oder Stadt sind ebenfalls erkennbar.
Berufstätige Eltern berücksichtigen
Fortschritte seien zwar erkennbar, dennoch gebe es Lücken, sagt AK-Präsident Josef Pesserl: "Die Betreuungssituation hat sich in den letzten Jahren sukzessive verbessert – von einer flächendeckenden Betreuung kann jedoch nicht gesprochen werden. Die zeitlichen Anforderungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch die von ihnen verlangte Flexibilität steigen ständig. Es ist daher dringend erforderlich, flächendeckend ausreichende Kinderbetreuungsangebote zu schaffen."
Quelle: AK Steiermark stmk.arbeiterkammer.at