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Subventions-Checker schafft Transparenz

Österreich ist kein sehr transparentes Land. Der Subventions-Checker zeigt, wie die Bürgerinnen und Bürger informiert werden könnten. VON GEORG SANDER

Österreich ist bereits ein schwarzer Fleck in Europa, was Informationsfreiheit betrifft. Es ist eine Schande, dass die Dominikanische Republik, der Kosovo oder Serbien – Länder, die sich erst in der demokratischen Entwicklung befinden – Österreich hier weit voraus sind“, diese Analyse stammt von Nataša Pirc Musar aus einem Interview im Standard. Die Anwältin war von 2005 bis 2014 Informationskommissarin im Nachbarland Slowenien, dissertierte an der Universität Wien zu dem Thema und hat somit die notwendige Expertise. Im Endeffekt ist es auch Jahre nach dem Transparenzdatenbankgesetz (2012) beinahe unmöglich, flächendeckende Informationen über öffentliche Mittel zu bekommen, vor allem bei Förderungen des Bundes, der Länder oder anderer Gebietskörperschaften. Information den Bürgerinnen und Bürger gegenüber ist in Österreich freiwillig, kein Prinzip.

Der schlanke Staat war im Wahlkampf eines der Steckenpferde von Bundeskanzler Sebastian Kurz. Ein Schlagwort dabei war „Förderdschungel“. 5,78 Milliarden Euro schüttete der Bund an direkten Förderungen laut dem letztverfügbaren Förderbericht 2016 aus, das entspricht 7,6 Prozent der Gesamtausgaben. Addiert man indirekte Förderungen (etwa durch Steuererleichterungen) dazu, ergibt das eine Summe von 17,4 Milliarden Euro. Das sind 4,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, in der EU beträgt der Wert 4,5 Prozent, in der Eurozone 4,8. Wir sprechen also von einem nicht unerheblichen Teil des Budgets. Um die Befüllung der Transparenzdatenbank wird aber nach wie vor gerungen.

STATUS QUO. Wie sehr die Datenbank gescheitert ist, zeigt eine Headline aus den Niederösterreichischen Nachrichten aus dem November 2017: „NÖ will ab Mi e 2018 alle Förderungen melden“ – Jahre nach der Einführung der Datenbank.

Der Rechnungshof hielt 2017 fest: „Die Geheimhaltung von – auch anonymisierten und aggregierten – Daten sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch gegenüber den staatlichen Entscheidungsträgern konterkarierte das Transparenzziel der Datenbank und behinderte das Steuerungsziel.“ Dem Förderwesen wird im Regierungsprogramm zwar eine halbe Seite mit Schlagworten wie „transparent und treffsicher machen“ oder „Genehmigungsregeln“ gewidmet, aber mehr als Absichtserklärungen, ein viele Jahre altes Gesetz umzusetzen, gab es noch nicht. Wissen wir, wer wie viel vom Förderkuchen bekommt? „Es ist oftmals nicht möglich, Auskünfte zu ausbezahlten Förderungen zu bekommen“, erklärt Mathias Huter, Generalsekretär des Forums für Informationsfreiheit, gegenüber public. 2018 gibt es in Österreich zwar die Transparenzdatenbank, die Förderungen für öffentliche Entscheidungsträger nachvollziehbar macht, ein Informationsfreiheitsgesetz gibt es nach wie vor nicht, dafür noch immer das Amtsgeheimnis.

AUSKÜNFTE KAUM MÖGLICH. Seit 2013 kämpft das Forum für Informationsfreiheit für ein Informationsfreiheitsgesetz in Österreich. Huter ist als ehemaliger Transparency International-Mitarbeiter mit Erfahrung in Georgien, der Ukraine und Ost-Timor einer der führenden Experten in Sachen Transparenz. Über die Transparenzdatenbank sagt er: „In der Praxis funktioniert das noch immer nicht. Es gibt ja nicht nur Bund, Länder und Gemeinden, sondern auch ausgelagerte Agenturen der öffentlichen Hand, die in gewissen Bereichen Fördergelder vergeben. Es gibt eine sehr komplexe Förderlandschaft. Die Idee der Transparenzdatenbank ist nicht – wie der Name vermuten lassen würde – dass die Öffentlichkeit das nachvollziehen kann, sondern dass es die Entscheidungsträger in der Verwaltung nach- vollziehen können.“

In anderen Ländern gebe es eben entsprechende Gesetze, die die Verwaltung verpflichten, Förderungen ab einer gewissen Höhe automatisch zu veröffentlichen. Zwar veröffentlichen beispielsweise Landesregierungen ihre Förderberichte, aber die wären „mit- unter in Formaten, die kaum einen Mehrwert bringen. Das sind dann riesige PDF-Dateien, aus denen ein Normalsterblicher kaum Informationen herauslesen kann“. Treppenwitz: Die Transparenzdatenbank wurde zwar evaluiert, aber laut Huter wären die Ergebnisse geheim.

OPEN DATA. Natürlich gibt es ein öffentliches Interesse. „Was wie gefördert wird, ist ein Instrument der Politik“, erklärt der Informationsfreiheitsexperte. „Es ist aber auch so, dass die Mitarbeiter in der Verwaltung sich in der Praxis schwertun, zu entscheiden, was sie an Informationen herausgeben dürfen und was nicht. Weil es eben weiterhin das Amtsgeheimnis gibt – und es ist ein Straftatbestand, der im Extremfall mit Freiheitsstrafe sanktioniert werden kann.“ Das Ringen zwischen Bund und Ländern, das noch in der alten Regierung zwischen SPÖ und ÖVP ausgetragen wurde, war da mehr ein Machtkampf. Mehr Transparenz vonseiten der Länder für mehr Kompetenz. So bleibt Transparenz etwas, das Gebietskörperschaften hergeben oder nicht – und das in Zeiten von Open Data. Doch es gibt sie eben auch, die Best- Practice-Beispiele, wie etwa den Infrastruktur-Checker der Stadt Salzburg, entwickelt vom Zentrum für Verwaltungsforschung (KDZ) und der Stadt. Hierbei kann klar nachvollzogen werden, was von der Stadt an Infrastrukturmaßnahmen geplant und umgesetzt wird. Das KDZ hat auch gemeinsam mit der Stadt Salzburg den Subventions-Checker entwickelt. Auf o enerhaushalt.at können alle Subventionen beispielsweise auch der Stadt Linz abgerufen werden.

Der Wille ist es, der Transparenz möglich macht. Dabei spricht nichts gegen Transparenz, wie Huter sagt: „Transparenz und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen würde sowohl zu einer noch höheren Qualität in der Verwaltung führen, als auch zu mehr Vertrauen durch die Bürgerinnen und Bürger. Es ist noch immer eine weit verbreitete Sicht in Teilen der Politik und der Verwaltung, dass Transparenz Machtverlust und Einschränkung des Handlungsspielraums bedeutet. Diese Sicht kann ich nicht nachvollziehen. Es geht ja um Steuergelder, Politik und Verwaltung müssen die bestmögliche Verwendung sicherstellen. Es gibt keine legitimen Gründe, warum Fördergelder nicht veröffentlicht werden sollten.“

Quelle: www.offenerhaushalt.at

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