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Österreichische Gemeindefinanzen

Die Prognose bis 2022 zeigt, dass die Transferzahlungen für Gesundheit und Soziales weiter stark steigen.

von Peter Biwald und Clemens Hödl

Den Gemeinden (in diesem Beitrag immer Gemeinden ohne Wien) wird aus der laufenden Gebarung im Jahr 2018 ein Überschuss von rund 2,05 Mrd. Euro verbleiben. Dieser Spielraum für Investitionen und Schuldentilgungen liegt in realen Werten um einen Prozentpunkt über den Werten der Vorjahre.

Im Zeitraum 2013 bis 2018 sind die eigenen Steuern mit 3,5 Prozent p.a. nahezu im gleichen Ausmaß wie die Ertragsanteile mit +3,7 Prozent p. a. gestiegen. Damit konnte der Anstieg bei den Personalaufwendungen von +3,2 Prozent p.a. sowie des Verwaltungs- und Betriebsaufwands von 2,4 Prozent p. a. mehr als abgedeckt werden. Die laufenden Transfer- ausgaben an Träger öffentlichen Rechts sind mit +4,9 Prozent p.a. stärker gestiegen. Trotz- dem liegt der Überschuss der laufenden Gebarung 2018 über dem Wert von 2013.

Transfers greifen in die Kassen

Die Transferbeziehungen der Gemeinden zu den Ländern greifen weiterhin stark in die Finanzmittelausstattung der Gemeinden ein. Im aktuell abgerechneten Jahr 2017 haben die Gemeinden 7,3 Mrd. Euro Ertragsanteile aus dem Finanzausgleich erhalten. Davon mussten 3,5 Mrd. Euro an die Länder geleistet werden (insbesondere für Krankenanstalten-, Sozialhilfe und Landesumlagen rund 0,9 Mrd. Euro sind wieder zurückgeflossen (v. a. Landesförderungen). Der negative Transfersaldo beläuft sich auf 2,6 Mrd. Euro, d. h. 35 Prozent der Ertragsanteile der Gemeinden werden im Transferkarussell abgeschöpft (siehe Abb. 1).

Abb. 1: Gemeindeertragsanteile und Transferbeziehungen zwischen Gemeinden und Ländern in Mio. Euro, 2017.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2017.

Ausgabendämpfungspfade

Im Jahr 2012 wurde von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern vereinbart, dass bis 2017 die Gesundheitsausgaben auf einen Anstieg von 3,6 Prozent p.a. gedeckelt werden. Die Krankenanstaltenumlage (Gemeinden an die Länder) ist seit 2013 jedoch um 4,9 Prozent p.a. gestiegen. Im FAG 2017 wurde der Anstieg der Gesundheitsausgaben auf 3,2 Prozent p.a. reduziert. Die Krankenanstaltenumlagen werden 2019/2020 um 3,4 bis 3,7 Prozent p. a. zunehmen.

Ebenso wurde für die Pflegefinanzierung ein Ausgabendämpfungspfad vereinbart (4,6 Prozent p. a.). Die Sozialhilfeumlage ist seit 2013 um 6,4 Prozent p. a. gestiegen, für 2019/2020 wird ein Anstieg von 4,9 Prozent p. a. erwartet.

Gemeindefinanzprognose bis 2022

Die Ertragsanteile der Gemeinden (ohne Wien) werden im Jahr 2019 über den Werten von 2017/2018 liegen, das bedeutet 200 Mio. Euro Mehreinnahmen. Die Transfers werden ab 2019 mit 4,1 bis 4,9 Prozent p. a. steigen, der Ausgabendämpfungspfad im Gesundheits- und Pflegebereich wird für die Gemein- den (noch) nicht ganz erreicht werden.

Wenn die Ertragsanteile um 3,7 bis 4,4 Prozent p. a. und die gemeindeeigenen Steuern um 3,0 bis 3,4 Prozent wachsen sowie der Personalaufwand 3,5 Prozent p.a. nicht über- steigt, wird der Überschuss der laufenden Gebarung von 2018 bis 2022 um 330 Mio.

Euro auf 2,4 Mrd. Euro steigen. Somit wird das Jahr 2022 wieder auf dem realen Niveau von 2016 liegen.

In einem Best-Case-Szenario würde sich der Überschuss der laufenden Gebarung auf bis zu 14,6 Prozent verbessern, im Worst-Case auf 1,8 Mrd. Euro sinken bzw. in realen Werten auf 10,5 Prozent zurückgehen. Das kann eintreten, wenn der Ausgabendämpfungspfad Gesundheit und Pflege nicht eingehalten wird und die Städte sowie Gemeinden die geplante Steuerreform auf Bundesebene mitzutragen haben. Bei einem kolportierten Volumen der Steuerreform von 5,0 Mrd. Euro in zwei Schritten 2020 und 2022, würden die Ertragsanteile um 1,5 bis 3,5 Prozentpunkte pro Jahr weniger wachsen.

 

Abb. 2: Gemeinde-Finanz- prognose 2022 in drei Szenarien – Überschuss der lfd. Gebarung (ÖSQ in Prozent).

Quelle: KDZ: Gemeindefinanz­prognose 12/2018

Ausgehend vom Tiefpunkt 2013 (siehe Abb. 2) mit einem Überschuss von 12 Prozent steigt dieser im Hauptszenario bis 2022 wieder auf 14,0 Prozent an und würde damit über dem Niveau der Jahre 2013 bis 2017 liegen. Im Best-Case kann der Überschuss bis zu 14,6 Prozent erreichen, im Worst-Case 10,3 Prozent.

Handlungserfordernisse

Mitfinanzierung ohne Mitgestaltung ist insbesondere dann ein nicht akzeptabler Zustand, wenn die damit verbundenen Ausgaben laufend stärker steigen als vereinbart wurde bzw. durch die steigenden Einnahmen abzudecken sind. Es bedarf daher einer Aufgabenreform auf allen Ebenen, die in zentralen Bereichen die Aufgaben-, Ausgaben-, Finanzierungsverantwortung zusammenführen. Dies ist insbesondere für die Bereiche Kinderbetreuung, Bildung, Gesundheit und Soziales sinnvoll, ebenso wie eine Ausgabenobergrenze auch für Gemeinden. Die geplante Reform der Pflegefinanzierung ist unter diesen Gesichts- punkten zu sehen.

Das Transferkarussell ist aufzulösen, das Abschöpfen von 35 Prozent der Ertragsanteile ein Eingriff in die Gemeindeautonomie. Eine wahrscheinliche Mitfinanzierung der Steuerreform bedarf als Kompensation eine Stärkung der Gemeinde-Abgabenautonomie (z. B. durch Reform der Grundsteuer).

Weiterführende Informationen: Zentrum für Verwaltungsforschung www.kdz.eu